Dienstleistungen
Aufenthaltstitel für Nicht EU-Bürger/Drittstaatsangehörige
- Erstbeantragung eines Aufenthaltstitels (sofern Sie von der Visumpflicht zur Einreise und für den von Ihnen beabsichstigten Aufenthaltszweck befreit sind, vor Ablauf eines Visums oder nach Geburt eines Kindes)
- Verlängerung eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels
- Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels auf Grund eines neuen Reisepasses
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)
- Daueraufenthalt-EU (unbefristeter Aufenthaltstitel mit Mobilitätsmöglichkeiten im Rahmen von Beschäftigung innerhalb der EU)
- Zur Beschäftigung/Selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte EU für Personen mit besonderen Berufsqualifikationen/Hochschulabschlüssen
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Esslingen, Ordnungsamt -Konviktbau (Hinteres Gebäude) 1. OG, Zimmer 155 und 156. Die Vorsprachen nach postalischer Terminvereinbarung erfolgen im Zimmer 154.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erfüllung eines Aufenthaltszwecks nach dem Aufenthaltsgesetz/Beschäftigungsverordnung
Verfahrensablauf
Antragstellung durch persönliche Beantragung unter Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Ggf. erhalten Sie nach Antragstellung zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags einen Termin.
Fristen
Bei visumfreier Einreise sollten Sie möglichst umgehend im Ausländeramt zur Klärung Ihres Aufenthaltszwecks und eines hierfür möglichen Aufenthaltstitels vorsprechen. Sofern Sie bereits einen Aufenthaltstitel oder ein Visum, das die weitere Erteilung eines Aufenthaltstitels ermöglicht, besitzen, muss die Antragstellung unbedingt vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels/Visums im Ausländeramt erfolgen.
Bei Geburt eines Kindes muss der Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Geburt beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Sind abhängig vom Aufenthaltszweck und ggf. vor- oder bei Antragstellung zu erfragen.
Kosten
Die anfallenden Gebühren sind in der Aufenthaltsverordnung gesetzlichen geregelt. Sie unterscheiden sich je nach Aufenthaltstitel und Anliegen. Die anfallenden Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei Antragsübersendung im Rahmen postalischer Terminvereinbarung werden die Gebühren gemeinsam mit dem Termin mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
Der elektronische Aufenthaltstitel wird bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Dementsprechend richtet sich die Dauer nach dem dortigen Produktionsprozess. Die Beantragung von unbefristeten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU) kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.
Nach Eingang des Aufenthaltstitels im Ausländeramt werden Sie schriftlich informiert. Die Abholung kann hiernach erfolgen.
Vertiefende Informationen
Auf Grund des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz, höherrangiges internationales Recht
Freigabevermerk
12.05.2015