Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Aufenthaltstitel für Nicht EU-Bürger/Drittstaatsangehörige

- Erstbeantragung eines Aufenthaltstitels (sofern Sie von der Visumpflicht zur Einreise und für den von Ihnen beabsichstigten Aufenthaltszweck befreit sind, vor Ablauf eines Visums oder nach Geburt eines Kindes)
- Verlängerung eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels
- Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels auf Grund eines neuen Reisepasses
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)
- Daueraufenthalt-EU (unbefristeter Aufenthaltstitel mit Mobilitätsmöglichkeiten im Rahmen von Beschäftigung innerhalb der EU)
- Zur Beschäftigung/Selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte EU für Personen mit besonderen Berufsqualifikationen/Hochschulabschlüssen

 

 

 


 

Zuständige Stelle

Stadt Esslingen, Ordnungsamt -Konviktbau (Hinteres Gebäude) 1. OG, Zimmer 155 und 156. Die Vorsprachen nach postalischer Terminvereinbarung erfolgen im Zimmer 154.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erfüllung eines Aufenthaltszwecks nach dem Aufenthaltsgesetz/Beschäftigungsverordnung

Verfahrensablauf

Antragstellung durch persönliche Beantragung unter Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Ggf. erhalten Sie nach Antragstellung zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags einen Termin.

Fristen

Bei visumfreier Einreise sollten Sie möglichst umgehend im Ausländeramt zur Klärung Ihres Aufenthaltszwecks und eines hierfür möglichen Aufenthaltstitels vorsprechen. Sofern Sie bereits einen Aufenthaltstitel oder ein Visum, das die weitere Erteilung eines Aufenthaltstitels ermöglicht, besitzen, muss die Antragstellung unbedingt vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels/Visums im Ausländeramt erfolgen.
Bei Geburt eines Kindes muss der Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Geburt beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Sind abhängig vom Aufenthaltszweck und ggf. vor- oder bei Antragstellung zu erfragen.

Kosten

Die anfallenden Gebühren sind in der Aufenthaltsverordnung gesetzlichen geregelt. Sie unterscheiden sich je nach Aufenthaltstitel und Anliegen. Die anfallenden Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei Antragsübersendung im Rahmen postalischer Terminvereinbarung werden die Gebühren gemeinsam mit dem Termin mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Der elektronische Aufenthaltstitel wird bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Dementsprechend richtet sich die Dauer nach dem dortigen Produktionsprozess. Die Beantragung von unbefristeten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU) kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.
Nach Eingang des Aufenthaltstitels im Ausländeramt werden Sie schriftlich informiert. Die Abholung kann hiernach erfolgen.

Vertiefende Informationen

Auf Grund des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz, höherrangiges internationales Recht

Freigabevermerk

12.05.2015