Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs

Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es zwei Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Karlsruhe und Reutlingen. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wenden Sie sich hierfür bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Verfahrensablauf

Berechtigungs- und Verpflichtungsscheine erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Aufenthaltstitel