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Dienstleistungen von A-Z

Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

Die Grundlage für den Erhalt von eReiseausweise für Asylberechtigte u. Flüchtlinge bildet u. a. die Bescheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Anschluss an durchgeführte Asylverfahren. Reiseausweise für Ausländer nach Einzelfall.

Zuständige Stelle

Ausländeramt Stadt Esslingen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Rechtstellung als Asylberechtigter/Flüchtling nach der Genfer Konvention

Feststellung einer bestehenden Staatenlosigkeit durch die Höhere Ausländerbehörde

Verfahrensablauf

eReiseausweise und Reiseausweise sind persönlich im Ordnungsamt Konviktbau (Hinteres Gebäude), 1. OG, Zimmer 155 und 156 zu beantragen. Bei Vorsprachen mit postalischer Terminvereinbarung im Zimmer 154.

Fristen

Nach einer Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte umgehend eine Vorsprache im Ausländeramt erfolgen um die Ausstellung eines Reiseausweises zu terminieren. Neuausstellungen und Verlängerungen müssen immer vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

- bisheriger Reiseausweis

- biometrisches Foto

Kosten

Richten sich nach dem Einzelfall und werden bei Beantragung oder postalischer Terminvereinbarung mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

eReiseausweise ca. 3 - 4 Wochen

Reiseausweise ca. 2 - 3 Wochen

Hinweise

Ein Kindereintrag im eReiseausweise ist nicht möglich. Für Kinder ist ein eigener Reiseausweis zu beantragen.

Freigabevermerk

12.05.2015