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Altkleidercontainer - Aufstellung beantragen

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis nach §16 Straßengesetz Baden-Württemberg zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien auf öffentlicher Verkehrsfläche vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2027

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien auf einer öffentlicher Verkehrsfläche kann nur während einer laufenden Ausschreibung beantragt werden.

 

Verfahrensablauf

Ihr Antrag muss fristgerecht elektronisch bei uns eingegangen sein. Wir überprüfen anschließend den Antrag.

Fristen

Zur Zeit läuft keine Ausschreibung.

Erforderliche Unterlagen

  • Abfallrechtliche Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. Bestätigung/ Nachweis der Abfallbehörde
  • Aktuelle Gewerberegisterauskunft
  • Falls es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt: Nachweis durch das Finanzamt
  • Falls es sich um eine nach § 4 Nr 16/18 UStG umsatzsteuerbefreite Organisation handelt: Nachweis durch das Finanzamt
  • Entwurf eines Containertyps, der die festgelegten Anforderungen erfüllt
  • Entwurf der Containereklebung, die die festgelegten Anforderungen erfüllt

Kosten

Die Sondernutzungsgebühren für die Alttextilcontainer betragen für:

  • gewerbliche Sammlungs-Träger: 700 / jährl. / Cont.
  • nach § 4 Abs.17 /18 UStG von der Umsatzsteuer befreite Sammlungs-Träger: 350 / jährl. / Cont.
  • gemeinnützige Sammlungs-Träger 175 / jährl. / Cont.

Hinzu kommen einmalige Verwaltungsgebühren.

Rechtsgrundlage

  • §§ 16 ff. Straßengesetz Baden Württemberg (StrG)
  • Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Esslingen am Neckar
  • Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen