Dienstleistungen
Dienstleistungen von A-Z
Grundsicherung
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen
Grundsicherung beantragen.
Zuständige Stelle
Bei Erstanträgen Bürgerservice Soziales,
bei Folgeanträgen Kreissozialamt Esslingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Vollendung des 65. Lebensjahres
- oder bei Erwerbsminderung Vollendung des 18. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Erstanträge können elektronisch auf der Homepage des Bürgerservice Soziales abgerufen werden.
Erforderliche Unterlagen
auf Nachfrage