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Dienstleistungen von A-Z

Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar

Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).

Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie unsere Formulare.

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 26.10.2017