Dienstleistungen
Dienstleistungen von A-Z
Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).
Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadtkämmerei
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
Bitte verwenden Sie unsere Formulare.
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 26.10.2017