Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Parkausweis für Behinderte mit Merkzeichen G und B

Berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot, in Fußgängerzonen in bestimmten Zeiten, an Parkuhren und Parkscheinautomaten und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden.

Der Antrag geht an das Versorgungsamt und wird dort geprüft!
Bei Zustimmung werden die Unterlagen zugesandt.

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

schriftlich mit Formular

Fristen

ca. 4-6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G = Gehbehinderung und B = ständige Begleitperson

Bearbeitungsdauer

ca. 4-6 Wochen

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 03.03.2011