Dienstleistungen
Dienstleistungen von A-Z
Parkausweis für Behinderte mit Merkzeichen G und B
Berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot, in Fußgängerzonen in bestimmten Zeiten, an Parkuhren und Parkscheinautomaten und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden.
Der Antrag geht an das Versorgungsamt und wird dort geprüft!
Bei Zustimmung werden die Unterlagen zugesandt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
schriftlich mit Formular
Fristen
ca. 4-6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G = Gehbehinderung und B = ständige Begleitperson
Bearbeitungsdauer
ca. 4-6 Wochen
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 03.03.2011