Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Auslegung von Bauleitplänen

Auslegung von Bauleitplänen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Es handelt sich dabei insbesondere um sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Auslage erfolgt nach dem Beschluß der gemeinderätlichen Gremien (Ausschuss für Technik und Umwelt, Gemeinderat) über den Bauleitplan.

Leistungsdetails

Fristen

Dauer der Planauslage: 1 Monat (der Auslagezeitraum wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Esslingen am Neckar in der Esslinger Zeitung öffentlich bekanntgemacht

Bearbeitungsdauer

Dauer der Planauslage: 1 Monat (der Auslagezeitraum wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Esslingen am Neckar in der Esslinger Zeitung öffentlich bekanntgemacht

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 15.11.2006