Soziotherapie
Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen (SGB V, § 37a).
Sie ist nur bei Patienten mit bestimmten Diagnosen durchführbar:
- Schizophrene Erkrankungen / wahnhafte Störungen
- Schizoaffektive Störungen
- schwere Depressionen
Ziel: Seelische und soziale Schwierigkeiten sollen mit Hilfe der Soziotherapie verringert werden, um so den Alltag zuhause zu erleichtern. Die Behandlung durch einen Facharzt soll gesichert werden. In Krisen soll eine dichte Kontakthäufigkeit gewährleistet sein.
Soziotherapie kann als Einzelkontakt oder als Gruppenangebot durchgeführt werden.
Verlauf:
- Ein Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie verordnet die Soziotherapie
- Ein Betreuungsplan wird gemeinsam mit einer Mitarbeiter/in des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt
- die Verordnung und der Betreuungsplan werden bei der Krankenkasse eingereicht
- Nach Genehmigung wird die Soziotherapie durchgeführt
Ambulante Soziotherapie wird für maximal 120 Stunden in einem Zeitraum von 3 Jahren von den Krankenkassen finanziert.
Soziotherapie ist zuzahlungspflichtig. Pro Einheit müssen 10 %, jedoch mindestens 5 €, höchstens 10 € zugezahlt werden. Bei Personen mit Zuzahlungsbefreiung entfällt dies.