Autos und Motorräder in der Stadt

Parken
In diesen Innenstadtparkhäusern finden Sie noch freie Parkplätze.
Ein Klick auf die Parkhäuser zeigt Ihnen die aktuell freien Plätze an.
Elektroautos
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sind auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen von den Parkgebühren befreit.
Elektro-PKW die auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt werden, auf denen eine Parkgebühr entrichtet werden muss (= bewirtschaftete öffentliche Parkplätze), sind von der Gebühr befreit. Handelt es sich um Kurzzeitparkplätze, so dürfen diese auch nur für den angegebenen Zeitraum genutzt werden. Zum Nachweis muss die Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.
Stellplätze, die für das Laden der Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, dürfen ausschließlich für die Zeit der Ladung in Anspruch genommen werden.
Stellplätze, die ausschließlich für Bewohnerparken vorgesehen und entsprechend beschildert sind, dürfen nur mit dem dafür notwendigen Bewohnerparkausweis genutzt werden.
Vollelektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge (car2go) dürfen zusätzlich auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden.
Baustellen
Ausführlichere Informationen über aktuelle und geplante Baustellen und Einschränkungen im Straßenverkehr im Stadtgebiet Esslingen erhalten Sie über: baustellen.esslingen.de