Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Esslingen am Neckar sucht Frauen und Männer, die am Amtsgericht Esslingen und Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen:
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie wohnen in Esslingen am Neckar
- Sie sind (am Stichtag 1. Januar 2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt
- Sie sind gesundheitlich, also geistig und körperlich geeignet, das Amt auszuüben
- Sie dürfen in der Vergangenheit keine Straftat begangen haben
- Sie dürfen nicht insolvent sein
Neben diesen formalen Kriterien sollten Bewerberinnen und Bewerber über soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und Gerechtigkeitssinn verfügen.
Bewerbung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Schöffenamt per Online-Formular bewerben. Bewerbungsfrist ist der 3. April 2023.
Alternativ können Sie auch das Bewerbungsformular (284 KB) ausfüllen und uns per Post oder E-Mail zusenden:
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat stellt nun eine Vorschlagsliste auf und beschließt diese. Aus dieser Liste wählt der zuständige Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen.