Fristende naht: Förderanträge beim Kulturamt bis 31. März einreichen
Wer für das zweite Halbjahr 2023 beispielsweise ein innovatives Kulturprojekt oder eine teilhabeorientierte Veranstaltung in Esslingen plant, kann noch bis zum 31. März 2023 beim Kulturamt der Stadt einen Antrag auf Projekt- oder Konzeptionsförderung stellen.

Über alle Anträge, die bis zu diesem Stichtag beim Kulturamt eingegangen sind, entscheidet ein Fachgremium, das mit Vertreter:innen aus unterschiedlichen Sparten besetzt ist. Wer einen Antrag einreichen möchte, findet auf der städtischen Internetseite unter www.esslingen.de/kulturfoerderung einen Antragsvordruck, Erläuterungen, sowie die Richtlinien zum Download.
Die Kulturförderung der Stadt unterstützt sowohl kulturelle Innovationen als auch nachhaltige Kulturarbeit. Besonders gute Chancen auf finanzielle Unterstützung haben neue Projektideen, Veranstaltungen, die neue Orte erschließen, hybride und mobile Formate sowie Kooperationen von Akteur:innen, die bisher nicht gemeinsam agiert haben. Dies gilt ebenso für Projekte und Konzepte, mit denen die Vielfalt des Esslinger Kulturangebots gestärkt wird und die, auch unter dem Aspekt der Teilhabe, neue Zielgruppen ansprechen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf kultureller Bildung. Anträge für Kooperationsprojekte mit Schulen, Kindergärten und weiteren Einrichtungen sind ebenfalls möglich und erwünscht.
Anträge können an kulturamt@esslingen.de eingesandt werden. Es werden nur Projekte gefördert, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023 stattfinden. Aber auch für später stattfindende Projekte, die eine lange Vorplanung erfordern, kann angefragt werden. Im Rahmen der Konzeptionsförderung können Projekte auch über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren gefördert werden.