Lexikon
Das Lexikon soll dabei helfen, fachspezifische Begriffe der Verwaltung besser zu verstehen. Schwer verständliche Begriffe und Formulierungen aus Fach- und Verwaltungssprache, die hier noch fehlen, dürfen Sie uns zur Erklärung gerne zu senden.
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A
Abgabe
Abgabe
Beschreibung
Unter den Begriff der Abgabe werden Steuern, Gebühren und Beiträge verstanden. Sowohl Steuern, Gebühren als auch Beiträge werden von den Kommunen erhoben.
Eine Gebühr ist ein Geldbetrag, der für eine Leistung der Verwaltung berechnet wird. Das heißt, es gibt eine Leistung sowie eine Gegenleistung. Verwaltungsgebühren entstehen beispielsweise bei der Ausstellung eines Reisepasses (Reisepass gegen Geld).
Bei einem Beitrag erhalten BürgerInnen keine direkte Gegenleistung, jedoch müssen sie einen Beitrag zahlen, weil ihnen ein Vorteil entsteht, der nicht zwangsläufig auch genutzt werden muss. Beispiel hierfür ist der Erschließungsbeitrag. Diesen müssen BürgerInnen zahlen, wenn ihr Grundstück an Elektrizität, Gas, Wasser- und Abwasserversorgung angeschlossen wird.
Bei der Zahlung einer Steuer erhalten BürgerInnen eine Gegenleistung. Sie dient also der allgemeinen Finanzierung der Verwaltung. Beispiele hierfür sind die Hundesteuer sowie die Gewerbesteuer.
Ablösesumme
Ablösesumme
Beschreibung
Bei der Ablösesumme handelt es sich um einen Betrag eines Kredits (Darlehen), der noch nicht abbezahlt (getilgt) wurde.
Beispiel: Die Verwaltung hat ein Darlehen in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen und nach 10 Jahren bereits 650.000 Euro bezahlt. Die Ablösesumme beträgt hier noch 350.000 Euro.
Abschiebung
Abschiebung
Beschreibung
Eine Abschiebung ist eine staatliche Zwangsmaßnahme:
Die Polizei bringt einen Flüchtling außer Landes – im äußersten Fall mit Gewalt. Zwar ist die Zahl der Abschiebungen 2015 gestiegen, doch die Mehrheit der Ausreisepflichtigenverlässt Deutschland nach der Ausreiseaufforderung eigenständig.
Quelle: Mediendienst Integration
abschlägig beschieden
abschlägig beschieden
Beschreibung
Die Formulierung „abschlägig beschieden“ bedeutet, einen ablehnenden Bescheid zu erhalten.
Ein Beispiel hierfür wäre der Antrag von BürgerInnen zur Erteilung einer Baugenehmigung. Wird dieser Antrag abgelehnt und die Baugenehmigung nicht erteilt, wird der Antrag also „abschlägig beschieden“.
Aktiva / Aktivseite
Aktiva / Aktivseite
Beschreibung
Auf der Aktivseite weist die Bilanz die Vermögensgegenstände aus. Dabei wird in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden.
Anlagevermögen ist das Vermögen, welches dauerhaft besteht, z. B. Grundstücke, Gebäude oder auch Dienstfahrzeuge. Umlaufvermögen ist das Vermögen, das der Verwaltung nur vorübergehend dienen soll, z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Bankguthaben, Bargeld.
Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung, d. h., in welche Gegenstände die Verwaltung ihr Geld investiert hat.
Vgl. Tobias Amely, Thomas Krickhahn: BWL für Dummies, S. 361.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung
Beschreibung
Hierunter fallen Aufwendungen, die bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr im Voraus bezahlt wurden, aber wirtschaftlich dem neuen Haushaltsjahr zuzurechnen sind, z.B. Beamten-gehälter für Januar des Folgejahres, welche im Dezember ausgezahlt wurden.
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
Beschreibung
Bei einem Bescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser ist an genau eine Person (BürgerIn) gerichtet. Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich dagegen um eine Anordnung, die für mehrere Personen gültig ist.
Beispiele hierfür sind z. B. Verkehrszeichen, Ampelanlage oder auch Verbot einer geplanten Demonstration.
Anhörung
Anhörung
Beschreibung
Bei einer Anhörung gibt eine Behörde einer Person die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt zu einer Behördenentscheidung vorzubringen.
Die Anhörung ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Sie dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären, um eine richtige Entscheidung der Behörde herbeizuführen, die die Rechte des Angehörten wahrt.
Ankunftsnachweis
Ankunftsnachweis
Beschreibung
Der Ankunftsnachweis ist ein Identitätsdokument, das alle Asylsuchenden spätestens ab Mitte 2016 erhalten sollen. Er beinhaltet ein Foto und sieht aus wie die alten Führerscheine. Der Ankunftsnachweis ist nur gültig für die Zeit zwischen der Einreise und dem Asylantrag beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Quelle: BMI
Anspruchsgrundlage
Anspruchsgrundlage
Beschreibung
Eine Verwaltung trifft ihre Entscheidungen aufgrund verschiedener Ermächtigungsgrundlagen im Gesetz. Bei einer Anspruchsgrundlage handelt es sich um einen Paragraphen, der BürgerInnen ein Recht gibt.
Beispiel hierfür ist § 58 LBO. Dort ist die Erteilung einer Baugenehmigung geregelt. Liegen alle dort genannten Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Asyl
Asyl
Beschreibung
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es in §16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993 mit dem sogenannten "Asylkompromiss" stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich 1-2 Prozent der Asylbewerber erhalten in Deutschland Schutz nach dem Grundgesetz, weil sie durch den Herkunftsstaat bedroht werden.
Quelle: BAMF.
Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Asylbewerber
Asylbewerber
Beschreibung
Jemand gilt erst als Asylbewerber, wenn er oder sie bereits einen Asylantrag gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden wurde (Synonym: "Asylsuchender").
Zuständig für die Prüfung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bevor man seinen Antrag stellt, gilt man für die Behörden als "Asylbegehrender".
Quelle: Mediendienst Integration.
Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis bekommen Geflüchtete, sobald ihr Asylantrag Erfolg hatte.
Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis wird sie nur befristet und für bestimmte Zwecke erteilt, etwa für eine Ausbildung, eine Arbeit oder aus familiären Gründen.
Bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gilt sie drei Jahre, bei subsidiär Schutzberechtigten nur ein Jahr.
Quelle: BMI und BAMF
Aufenthaltsgestattung
Aufenthaltsgestattung
Beschreibung
Sobald Asylbewerber einen Antrag gestellt haben, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Sie berechtigt die Inhaber, bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
Quelle: BAMF
aufschiebende Wirkung
aufschiebende Wirkung
Beschreibung
Der Begriff der aufschiebenden Wirkung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Erhalten BürgerInnen einen Bescheid der Verwaltung, haben sie einen Monat ab Erhalt des Bescheides Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Legen BürgerInnen Widerspruch ein, tritt die aufschiebende Wirkung in Kraft. Dies bedeutet, dass die getroffene Entscheidung der Verwaltung aus dem Bescheid zunächst nicht wirksam wird und deshalb auch nicht vollzogen werden darf. Die Entscheidung über den eingelegten Widerspruch ist abzuwarten.
Aufwendungen
Aufwendungen
Beschreibung
In der sogenannten Ergebnisrechnung sind die Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen. Bei Aufwendungen handelt es sich um den in Geld ausgedrückten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb eines Haushaltsjahres. Beispiel hierfür sind die Personalaufwendungen, welche die Stadt monatlich zu entrichten hat.
Vgl. Tobias Amely, Thomas Krickhahn: BWL für Dummies, S. 342.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Beschreibung
Dies sind außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallende Erträge und Aufwendungen wie z. B. Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Schadensereignissen.
Außerplanmäßige Ausgaben
Außerplanmäßige Ausgaben
Beschreibung
Die Verwaltung hat zum Ende eines Jahres jeweils die Einnahmen und Ausgaben für das nächste Haushaltsjahr (01.01.-31.12. eines Jahres) schriftlich festzulegen. Werden für einen bestimmten Bereich keine Ausgaben festgelegt und es entstehen im laufenden Jahr doch welche, liegen außerplanmäßige Ausgaben vor.
Ausweisung
Ausweisung
Beschreibung
Wird ein Antrag auf Asyl abgelehnt, erhält der oder die Geflüchtete eine Aufforderung, das Land zu verlassen. Das muss binnen 30 Tagen erfolgen – manchmal sogar binnen einer Woche, wenn Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. In manchen Fällen wird damit
auch ein dauerhaftes oder zeitweises Wiedereinreiseverbot verhängt. Eine Abschiebung findet nur statt, wenn die Person Deutschland nicht freiwillig verlässt.
Auszahlungen
Auszahlungen
Beschreibung
Einzahlungen und Auszahlungen werden in der sogenannten Finanzrechnung aufgeführt. Barzahlungen und Überweisungen sind Auszahlungen, welche die liquiden Mittel, d. h. die Bargeldbeträge oder den Kontenstand vermindern. Beispiel: Die Verwaltung zahlt die gelieferten Büromaterialien. Der Kontostand verändert sich.