Friedhöfe

Friedhöfe und Bestattungen

Friedhöfe sind innerstädtische Parkanlagen und ermöglichen Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken.  

Aktuelles

Ebershaldenfriedhof mit Blick auf das Friedhofsgebäude

Friedhofsprojekt sucht Mitwirkende

Bürger:innen dokumentieren Gräber des Ebershaldenfriedhofs und laden Sie ein, an dieser Aufgabe im Projektteam mitzuwirken. mehr

Friedhöfe in Esslingen

Standorte aller Friedhöfe  Stadtplan

Verwaltung und Pflege

Die Friedhofsverwaltung kümmert sich um die Friedhöfe. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Bestattungsarten

Erdbestattung
Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte.

Feuerbestattung
Feuerbestattung ist die Einäscherung Verstorbener in einem Sarg und die Beisetzung der Asche in der Urne in einer Grabstätte.


Reihengrabstätten

Kinderreihengrab
Kinderreihengrab:
Das Kinderreihengrab dient der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Eine Verlängerung des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.

Erdbestattungsreihengrab
Im Erdbestattungsreihengrab kann eine verstorbenen Person im Alter über 10 Jahre beigesetzt werden.
Eine Verlängerung des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.

Urnenreihengrab
In Urnenreihengräbern kann jeweils eine Aschenurne beigesetzt werden.
Eine Verlängerung des des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.


Wahlgrabstätten

Die Lage eines Wahlgrabes können die Hinterblieben, in Abstimmung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung, selbst festlegen.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann das Recht an der Grabstätte verlängert werden.

Kinderwahlgrabstätten
Kinderwahlgräber liegen in Kindergrabfeldern und dienen der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.

Erdbestattungswahlgrabstätten
In Erdbestattungswahlgräbern können maximal zwei verstorbenen Personen im Alter über 10 Jahren erdbestattet und bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.

Urnenwahlgrabstätten
In Urnenwahlgräbern können maximal vier Urnen beigesetzt werden.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.


Sondergrabarten

Gärten der Stille
Mit den „Gärten der Stille" stehen den Bürgerinnen und Bürgern  Urnengemeinschaftsanlagen mit zahlreichen Bestattungsplätzen zur Verfügung. Das bewährte Konzept der Urnengemeinschaftsanlagen mit einer Vielzahl blühender Stauden und Ziergehölzen wurden im Dialog zwischen Grünflächenamt, Steinbildhauern und Bürgern weiterentwickelt. Es kann als Beitrag zur Esslinger Friedhofskultur unserer Tage verstanden werden.


Urnengemeinschaftsgrabfelder
Aufgrund verstärkter Nachfrage nach Grabstätten ohne Pflegebedarf, bietet die Stadt Esslingen am Neckar sogenannte Urnengemeinschaftsgrabfelder an. 

Die Grabstätten werden, wie alle Reihengrabstätten, von der Friedhofsverwaltung vergeben. In der einmaligen Gebühr für 20 Jahre eingeschlossen, sind die Anbringung des Namenszuges der Verstorbenen auf einer Edelstahltafel und die gärtnerische Pflege der Grabanlage. Die Hinterbliebenen können im Rahmen einer dort gewünschten Beisetzung selbst festlegen, ob die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, anonym, oder im Rahmen einer Trauerfeier mit Angehörigen vorgenommen wird.

Speziell in der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Pliensaufriedhof ist auf Wunsch auch die Erdbestattung in einem Erdrasengrab möglich. Namenszug in der Edelstahltafel und gärtnerische Pflege während der gesamten Nutzungsdauer sind auch hier in der einmaligen Gebühr für 20 Jahre enthalten.

Urnennischen (Kolumbarien)
Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit Urnen in einer Urnennische, auch Kolumbarien genannt, beizusetzen. Pro Nische sind zwei Bestattungen möglich.
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre.

Urnennischen im Gebäude
Auf dem Friedhof in Sulzgries können Urnen im Kolumbarium bestattet werden, welches sich in einem Gebäude befindet. Pro Nische sind zwei Beisetzungen möglich.
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre.

Baumbestattung
Auf einigen Friedhöfen können Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt werden. Die Friedhofverwaltung hat dafür passende Areale ausgewiesen. Die einzelnen Bestattungsplätze können von den Angehörigen frei ausgewählt werden und bieten jeweils Platz für die Beisetzung von 4 Urnen. Die einzelnen Bestattungsplätze sind jeweils mit einer Grabplatte versehen, die von einem Bildhauer mit dem Namenszug des Verstorbenen versehen werden kann. Das Grabnutzungsrecht wird für mindestens 20 Jahre verliehen und kann nach Ablauf der Nutzungsdauer verlängert werden.

Grabstätten für Frühgeborene
Auf dem Ebershaldenfriedhof befindet sich eine Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Frühgeborene und Fehlgeburten.

Friedhöfe und Bestattungen
Friedhöfe und Bestattungen
Landenbergerstraße 50
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12-22 67
Fax +49 (7 11) 35 12-55 32 57

Bestattungsinstitut der Stadt Esslingen am Neckar

Wir stehen Ihnen an allen Tagen im Jahr und rund um die Uhr mit allen Dienstleistungen und Hilfen im Zusammenhang mit einem Sterbefall zur Verfügung. Sie finden bei uns auch kompetente Beratung zur Bestattungsvorsorge, die immer wichtiger wird: Denn im Rahmen einer kostenlosen Bestattungsvorsorge können Sie sich unverbindlich und in Ruhe über alle Dienstleistungen und Angebote im Zusammenhang mit einem Sterbefall informieren und eingehend beraten lassen. Eine Auflistung der zu erwartenden Kosten verschafft Ihnen einen Überblick und Sie können sich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit unseren Fachleuten, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

Bestattungsinstitut der Stadt Esslingen am Neckar
Bestattungsinstitut der Stadt Esslingen am Neckar
Urbanstraße 67
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12 24 33

Tag und Nacht erreichbar unter

Fax +49 (7 11) 35 12-55 29 09

Besuchen Sie uns auch auf unserer Website:
www.bestattungsinstitut.esslingen.de

Ebershaldenfriedhof mit Blick auf das Friedhofgebäude
Friedhof Berkheim mit Blick auf die evangelische Kirche
Pliensaufriedhof Aussegnungshalle
Friedhof Hegensberg
Friedhof Mettingen
Friedhof Oberesslingen mit Blick auf die Martinskirche
Friedhof Sulzgries mit Blick auf die evangelische Kirche
Friedhof Zell mit Blick auf die evangelische Kirche