Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 8. Mai haben sich die Mitglieder des Esslinger Gemeinderats unter anderem mit dem Quotenmodell für geförderten Wohnraum, mit der kommunalen Planung für Seniorinnen und Senioren bis 2030 und mit der Friedhofssatzung sowie den Benutzungsgebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen befasst.

Altes Rathaus von vorne
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Richtlinie für bezahlbaren und geförderten Wohnraum beschlossen

Das neue Quotenmodell der Stadt Esslingen kommt Menschen mit geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt zugute. Künftig sollen mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnflächen als geförderter Wohnraum mit abgesenkten Mieten angeboten werden.
Mit einer neuen Richtlinie will die Stabsstelle Wohnen in Esslingen für preisgünstigen Wohnraum sorgen. Dazu enthält das sogenannte Quotenmodell konkrete Vorgaben für den Anteil geförderten Wohnraums an neu geschaffener Wohnfläche. Angewandt werden diese Regeln bei der Vergabe städtischer Grundstücke und bei privaten Grundstücken, wenn durch Änderungen in der Bauleitplanung zusätzliche Wohneinheiten ermöglicht werden. Mit dem Beschluss des Esslinger Gemeinderats vom 8. Mai 2023 tritt das Quotenmodell unmittelbar in Kraft.
Vorgaben für private FlächenGrundsätzlich steht das neue Quotenmodell für Esslingen im Einklang mit der Mietwohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg. Dabei erhalten Investor:innen eine Förderung, wenn diese einen Teil der entstehenden Wohnfläche für einen festgelegten Zeitraum zu einer entsprechend reduzierten Miete an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten.
Entsteht auf privaten Grundstücken in Esslingen durch neues Planungsrecht mehr Wohnfläche, greift das Quotenmodell. Dann müssen die Eigentümer:innen mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche als geförderten Mietwohnraum anbieten. Über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren liegt die Miete dieses geförderten Wohnraums mindestens ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bauen die Eigentümer:innen innerhalb des bestehenden Bebauungsplans, greift das Quotenmodell nicht.
Vorgaben für städtische FlächenAuch bei städtischen Grundstücken, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, wird das Quotenmodell angewandt. Dieses ist Teil der Ausschreibung und Vergabe städtischer Flächen für den Wohnungsbau. Auch hier soll die Hälfte der entstehenden Wohnfläche über einen Zeitraum von 30 Jahren dem geförderten Mietwohnraum zugutekommen. Außerdem verpflichten sich die Eigentümer:innen dazu, die Wohnräume innerhalb von drei Jahren nach dem Ausstellen der Baugenehmigung zu realisieren.
Sowohl bei der Erfüllung des Quotenmodells auf privaten Flächen als auch bei der Entscheidung über den Zuschlag für städtische Grundstücke werden weitere Kriterien herangezogen. So sollen die geförderten und die frei finanzierten Wohnräume räumlich durchmischt werden. Gewünscht ist auch eine barrierefreie Ausgestaltung der Wohnungen, die über das baurechtliche Mindestmaß hinausgeht. Zudem sollen die Mietwohnungen dauerhaft im eigenen Bestand gehalten werden.
Verantwortung für Personen mit Wohnberechtigungsschein„Besonders für sozioökonomisch schwache Gruppen, zum Beispiel den Menschen aus unserer Notfallkartei, tragen wir als Stadt bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine besondere Verantwortung“, erklärt Dr. Gunnar Seelow, Leiter der Stabsstelle Wohnen der Stadt Esslingen. „Das nun beschlossene Quotenmodell sorgt dafür, dass deren Bedarf an Wohnraum bei allen künftig entstehenden Wohnflächen berücksichtigt wird.“
Konkret richtet sich das Quotenmodell an Haushalte, die sich auf dem freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und die einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Die Auswahl der einziehenden Mieter:innen übernehmen die Vermieter:innen nach wie vor selbst. Jedoch müssen die Vermieter:innen der Stadt Esslingen über mindestens 30 Jahre nachweisen, dass der Wohnraum an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird.

Ein gutes Alter in Esslingen - kommunale Planung für Senior:innen bis 2030

Im Jahr 2030 wird nahezu jeder Vierte in Esslingen über 65 Jahre alt sein. Um ein gutes Alter für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu sichern, sind vielfältige Angebote und gute Rahmenbedingungen nötig.

Der Gemeinderat beauftragte im März 2021 die Verwaltung mit einer kommunalen Planung für Seniorinnen und Senioren bis 2030, die in einem umfangreichen Planungsprozess mit hoher Beteiligung von Fachexpertinnen und Fachexperten erstellt wurde. Als Kompass zur Planung diente ein Leitbild für die Arbeit mit und für Seniorinnen und Senioren, das in einem Workshop mit  50 Teilnehmenden entwickelt wurde. Leitsätze wie „Ältere Menschen sind willkommen und gehören in unsere Mitte“, „Wir sind eine sorgende Gemeinschaft“ oder „In Esslingen fallen die Barrieren“ sind Wegweiser für die Planung und ihre Ziele.

Aus Fachgesprächen mit Expert:innen ergaben sich insgesamt 171 Handlungsempfehlungen, mit kurzfristigen Aufgaben, die innerhalb eines Jahres, mittelfristigen, die in einem bis drei Jahren und langfristigen, die in fünf bis sieben Jahren erledigt werden sollen. Die umfangreiche Planung wurde nun dem Gemeinderat vorgestellt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.esslingen.de/news-seniorenplanung2030   

Neue Friedhofssatzung und neue Friedhofsgebührensatzung

In seiner Sitzung am 8. Mai 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Esslingen zwei Satzungen im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens beschlossen. Sie treten zum 1. Juni 2023 in Kraft.

Mensch-Tier-Bestattung möglich
Die neue Friedhofssatzung enthält, neben zahlreichen redaktionellen Änderungen, nun auch Regelungen zum Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit. Um sicherzustellen, dass Urnen, die im Erdreich bestattet werden, während der Ruhezeit vollständig vergehen, müssen sie künftig aus festem, vollständig biologisch abbaubarem Naturstoff bestehen. Außerdem ist es künftig erlaubt, Haustierasche in Form einer Grabbeigabe mit beizusetzen. Diese Form der Mensch-Tier-Bestattung berücksichtigt die zunehmend enge Bindung zu Haustieren. Reine Tiergräber wird es aber weiterhin nicht geben. Deshalb wird auch eine „Vorab-Bestattung“ von Tieren ausgeschlossen. Das zu Lebzeiten seines Besitzers verstorbene und eingeäscherte Haustier kann lediglich zusammen mit seinem verstorbenen Besitzer beigesetzt werden.

Friedhofsgebühren werden angepasst
Nachdem die Friedhofsgebühren knapp fünf Jahre beibehalten wurden, müssen sie nun an die bestehenden Kostensteigerungen angepasst werden. Eine beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sie deshalb, den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes entsprechend, neu kalkuliert. Nahezu alle Gebühren wurden um 2,9 Prozent bis 14,5 Prozent kostendeckend erhöht. Der gemeindliche Anteil, der die Mitbenutzung der Friedhöfe als Grünanlagen in Wert setzt, wurde mit 12 Prozent beibehalten. Trotz dieser Erhöhung befindet sich Esslingen mit der neuen Gebührensatzung im interkommunalen Vergleich noch im Mittelfeld.

Termine des Sommerfestes Estival und Mittelalter- und Weihnachtsmarktes

Der Esslinger Gemeinderat beschließt Anpassungen bei Öffnungszeiten und Dauer des Sommerfests Estival und des Mittelalter- und Weihnachtsmarktes.

Sommerfest Estival
Im vergangenen Jahr hat das Sommerfest Estival seine Premiere auf dem Esslinger Marktplatz gefeiert. Das erfolgreiche Konzept wird in diesem Jahr fortgeführt. Das Estival 2023 beginnt am ersten Freitag im August und lädt Besucherinnen und Besucher 13 Tage lang zu Geselligkeit und zum Schlemmen ein. Die abendlichen Schließzeiten werden künftig denen des ehemaligen Zwiebelfestes angeglichen: sonntags bis donnerstags jeweils bis 23 Uhr, freitags und samstags bis 24 Uhr. Hierfür hat der Gemeinderat eine Ausnahmeregelung von den Open Air Richtlinien beschlossen.

Mittelaltermarkt und Weihnachtsmarkt
Auch mit der Dauer des Mittelalter- und Weihnachtsmarktes 2023 hat sich der Esslinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst, denn kalendarisch bedingt, hätte der Markt nur 24 Tage geöffnet. Als Kompensation für die kurzfristige, sehr unglückliche Marktabsage im Jahr 2021 und um das wirtschaftliche Risiko für die von der Pandemie besonders hart getroffenen Marktbeschicker zu reduzieren, wird der Beginn des Marktes in diesem Jahr vorgezogen.

Eröffnet wird der Mittelalter- und Weihnachtsmarkt 2023 bereits am Donnerstag, den 23. November und damit fünf Tage früher als üblich. Bislang öffnete der Markt immer erst nach dem Totensonntag, dem „stillen Feiertag“. In 2023 fällt der Totensonntag auf Sonntag, den 26. November. An diesem Tag bleibt der Markt geschlossen. Der Gemeinderat hat diese Regelung als Ausnahme für das Jahr 2023 beschlossen.

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(Erstellt am 09. Mai 2023)