Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente
Ihr Bürgeramt empfiehlt: Prüfen Sie vor jeder Reise die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente, um gegebenenfalls noch den erforderlichen Europa-Reisepass, Kinderpass und/oder den Personalausweis zu beantragen.
Allgemeine Informationen zur Gültigkeit von Ausweisen
Der Hinweis gilt auch generell für den Ablauf von Dokumenten. Nach § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetztes sind alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Die Nichterfüllung der Ausweispflicht kann gemäß § 32 des Personalausweisgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Verlängerung des Reisepasses oder des Personalausweises bei Ablauf ist nicht möglich; das Dokument ist jeweils neu zu beantragen.
Die Antragsteller/innen müssen zur Beantragung persönlich zum Bürgeramt kommen. Sollen Dokumente für Kinder ausgestellt werden, müssen auch die Kinder persönlich dabei sein. Das Antragsverfahren wird über ein modernes Online-Verfahren abgewickelt, um die Verwaltungsabläufe zu verkürzen. Hierzu werden die Unterschrift und das Lichtbild über einen Scanner, bei den Europa-Reisepässen verpflichtend und bei den Personalausweisen freiwillig auch Fingerabdrücke, elektronisch erfasst und zusammen mit den Personaldaten der Bundesdruckerei digital zugeleitet. Bei der Bundesdruckerei gehen die Anträge dann direkt in die Produktion zur Erstellung der Reisepässe und Personalausweise.
Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin über das Verfahren DIGANT (digitale Antragstellung) für Reisepässe / Personalausweise. Dies dauert je nach Auftragslage der Bundesdruckerei unterschiedlich lange.
Die Ausstellung der Kinderpässe, sowie der vorläufigen Dokumente erfolgt in der Regel sofort beim Bürgeramt.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
- Personalausweis
antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €, ab 24 Jahren 37 € - vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Europa-Reisepass
antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 €, ab 24 Jahren 60,00 € - vorläufiger Reisepass 26,00 €, Kinderpass 13,00 €
Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen in Ihr jeweiliges Reiseland liegt die Entscheidung, welches Pass- bzw. Ausweisdokument beantragt wird, in der Verantwortung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Diesbezügliche Auskünfte des Bürgeramtes erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Im Zweifelsfall wird eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Reiselandes empfohlen