Stadt erlässt Sondernutzungsgebühren für weitere Belebung der Innenstadt
Um die Belebung der Innenstadt voranzubringen, wurden im März die Anpassungen der Gestaltungsrichtlinien für private Sondernutzungen auf öffentlicher Fläche durch den Gemeinderat beschlossen.

Durch die Anpassung ist es nun möglich, Einzelhändlern und Gewerbetreibenden die Aufstellung von Pflanzkübeln oder Sitzmöglichkeiten vor den jeweiligen Gebäuden zu gestatten.
Um dem von OB Klopfer ausgerufenen "Jahr der Innenstadt" Rechnung zu tragen bedarf die Aufstellung zwar einer Erlaubnis des Ordnungs- und Standesamts, jedoch werden im Jahr 2022 hierfür keine Sondernutzungsgebühren fällig.
Die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenauslagen sind hiervon nicht betroffen. Bei Fragen oder zur Antragstellung können Sie sich gerne an das Ordnungsamt wenden:
Tel. 0711/3512-2579,-3393 oder per E-Mail: verkehr@esslingen.de
Sonderveranstaltungen, die Bespielung von Plätzen oder Werbeaktionen (nicht dauerhaft) von Gastronomen und Einzelhändlern vor den eigenen Ladengeschäften können zentral über die Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH (EST) beantragt werden.
Die EST erhält hierfür eine entsprechende Genehmigung und übernimmt die Abstimmung und das Genehmigungsverfahren mit dem Ordnungs- und Standesamt.
Interessierte Gastronomen und Einzelhändler können sich direkt an den Citymanager, Herrn Thomas Müller, unter Tel. 0711/396939-68 oder per E-Mail: tmueller@esslingen-marketing.de wenden.