Verlängerung der Allgemeinverfügung Corona-Spaziergänge
Per Allgemeinverfügung verlängert die Stadt Esslingen am Neckar das bestehende Verbot für alle mit "Spaziergängen" in Zusammenhang stehenden Versammlungen bis zum 28. Februar 2022.

Nicht umfasst von dieser Verfügung sind die nach § 14 Versammlungsgesetz angezeigten Versammlungen. Hier besteht die Möglichkeit, die öffentliche Sicherheit im Zusammenspiel mit dem in der Anzeige benannten Versammlungsleiter durch behördliche Präventiv- und Steuerungsmaßnahmen zu schützen.
Bei nicht angemeldeten Versammlungen ist dies nicht der Fall.
Weitere Details:
Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot "(Montags-)Spaziergänge"