So verhalten Sie sich richtig
Sie haben ein positives Testergebnis erhalten? Hier finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen, wie Sie sich nun richtig verhalten.

Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)!
- Verlassen Sie Ihr Zuhause nur in Notfällen.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen.
- Wenn Sie Symptome haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder einen Notdienst (Tel.: 116 117).
- Die Absonderungspflicht endet bei 48-stündiger Symptomfreiheit fünf Tage nach dem Erstnachweis. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich. Ohne Symptomfreiheit endet die Absonderungspflicht zehn Tage nach dem Erstnachweis.
- Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Wer in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung beschäftigt ist, kann dort nach einer Infektion ab dem ersten Tag nach dem Ende der Absonderung mit Testung oder ab dem 15. Tag nach dem Erregernachweis ohne Testung tätig sein.
Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen!
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr absondern. Die Corona-Verordnung Absonderung empfiehlt eine freiwillige Kontaktreduzierung für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person.
Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
- Das Gesundheitsamt wird keinen routinemäßigen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
- Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich selbst beim Gesundheitsamt melden.
- Weitere Informationen
FAQ Quarantäne: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
CoronaVO Absonderung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Die Ortspolizeibehörden stellen Personen, deren Absonderungspflicht ab dem 3. Mai 2022 beginnt, keine Absonderungsbescheinigungen mehr aus.