So verhalten Sie sich richtig
Sie haben ein positives Testergebnis erhalten? Hier finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen, wie Sie sich nun richtig verhalten.
- Künftig müssen Sie sich nach einer positiven Testung auf das Coronavirus nicht mehr zwingend in häusliche Isolation begeben. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Wenn Sie Symptome haben wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an einen Notdienst (Tel.: 116 117).
- Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden und sich nicht in Absonderung begeben, gilt ab dem 16. November 2022 statt der Isolationspflicht eine fünftägige Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske). Diese gilt
- in Innenräumen, sofern der Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist sowie
- im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Wer in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig ist und positiv auf das Coronavirus getestet wurde, darf die Einrichtung für mindestens fünf Tage nach dem positiven Test nicht betreten oder dort tätig sein.
- siehe: CoronaVO Absonderung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
- Das Gesundheitsamt wird keinen routinemäßigen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst beim Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde melden.
- Weitere Informationen:
- Die Ortspolizeibehörden stellen Personen, deren Absonderungspflicht ab dem 3. Mai 2022 begonnen hat, keine Absonderungsbescheinigungen mehr aus. Informationen zum Antrag auf Entschädigungen auf Grund der Absonderung erhalten Sie hier:
Sicherheit und Ordnung
Beblingerstraße 3 und 1
73728 Esslingen am Neckar
E-Mail
polizeibehoerde@esslingen.de
Telefon
(07 11) 35 12-34 73
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CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.pdf (171 KB) | 16.11.2022 | 171 KB |
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CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen PresseMitteilung SoMi.pdf (164 KB) | 16.11.2022 | 164 KB |