Wohnraum für Menschen in sozialen Schwierigkeiten
Wohnen ist ein Menschenrecht. Dennoch sind auch in unserer Stadt immer wieder Menschen vom Verlust ihres Wohnraums bedroht oder können sich angemessenen Wohnraum nicht leisten.
Hilfe bei Mietschulden und drohender Kündigung (Wohnungssicherung)
Ziel der Beratung ist es, den drohenden Wohnungsverlust zu verhinden. Sie erhalten Beratung bei
- drohendem Wohnungsverlust
- Klagen auf Räumung der Wohnung oder
- fristlosen Kündigungen
zu Themen wie
- eine Klärung der wirtschaftlichen Situation
- Überprüfung der Möglichkeit einer Mietschuldenübernahme nach SGB II und XII
- Information über den weiteren Ablauf eines Räumungsverfahrens
- Vermittlung von Hilfen anderer Dienste
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Mahnschreiben oder Kündigung des Vermieters
- Klageschrift des Gerichts
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
Unterstützung bei der Wohnungssuche (Wohnungsvermittlung)
Bei besonderen materiellen oder sozialen Problemen können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung zu beziehen.
Außerdem können Sie sich in eine Notfallliste eintragen lassen. Nach bestimmten Kriterien (z.B. Behinderung, Alleinerziehende mit Kind) werden diese Fälle bevorzugt in Wohnungen verschiedener Wohnungsgesellschaften oder auch Privatvermieter vermittelt, für die die Stadt Esslingen ein Vorschlagsrecht besitzt.
Wohnungsgesellschaften
Wohnberechtigungsschein
Wohnbaugesellschaften, die staatlich geförderten Wohnraum anbieten, verlangen von ihren Mietern den Nachweis über ihre geringe Einkommenssituation - den Wohnberechtigungsschein.
Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Zuständige Stelle:
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
- wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen
Voraussetzungen:
- Sie sind wohnungssuchend
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
Verfahrensablauf:
Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular:
Wohnberechtigungsschein beantragen (322 KB)
Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Erforderliche Unterlagen:
je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:
Kosten entstehen Ihnen keine.
- Personalausweis
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten
- Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
- letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
- Selbständige: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
Mietzuschuss bei geringem Einkommen (Wohngeld)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. Die Miete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht beim Bezug diverser Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfeleistungen etc.), da hier die Mietkosten bereits berücksichtigt werden.
Hilfen bei Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
Wenden Sie sich an den Kommunale Sozialdienst der Stadt Esslingen am Neckar.
In einem ausführlichen Gespräch betrachten wir die Gesamtsituation der betroffenen Personen. Wir organisieren und begleiten die Aufnahme in eine städtische Notunterkunft, wenn das gewünscht ist. Außerdem zeigen wir Möglichkeiten der Existenzsicherung auf.
Das längerfristige Ziel unserer Beratung und Begleitung ist es, normalen Wohnraum zu vermitteln. Dazu bieten wir gezielte Unterstützung an und kooperieren mit kooperieren mit anderen Fachdiensten. Wenn möglich und sinnvoll vermitteln wir an diese Fachdienste auch weiter.
Weitere Träger, die Hilfen für Obdachlose anbieten
Beratung und Hilfe
Duschen und Waschmaschinen
Kleiderkammer "Klamottenkiste" (auch: Outdoorausrüstung)
Impfung von Hunden
Wohnen mit begleitender sozialer Beratung nach § 67 SGB XII
Erfrierungsschutz
In den Wintermonaten bietet die Stadt Esslingen Obdachlosen in Kooperation mit der Ev. Gesellschaft einen Erfrierungsschutz an.
Im Erdgeschoss stehen Schlaf-, Aufenthalts- und Sanitärräume für Männer zur Verfügung. Im 1. OG findet sich dasselbe für Frauen. Die Ev. Gesellschaft betreibt im Vordergebäude eine Fachberatungsstelle für wohnungslose Menschen. Im Nebengebäude ist ein Aufnahmehaus untergebracht. Nutzer und Nutzerinnen des Erfrierungsschutzes haben so niederschwellig Zugang zu weiteren Hilfsangeboten.
Betreutes Wohnen für verschiedene Zielgruppen
Betreutes Wohnen für Senioren
Diese Wohnform für ältere Menschen, bietet neben der alten- bzw. behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung an. Im Bedarfsfall können weitere Dienstleistungen in Anspruch genommen.
www.esslingen.de/senioren-wohnen
Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen
Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Schwierigkeiten, nach längerer Krankheit oder wiederholten Klinikaufenthalten. Ziel ist es, das gewohnte Lebensumfeld zu erhalten. Die Bewohner/innen werden individuell so unterstützt und begleitet, dass sie wieder größtmögliche Selbständigkeit in der Lebensgestaltung und Alltagsbewältigung erlangen.
www.esslingen.de/swv
Betreutes Wohnen für suchtkranke Menschen
Das Amt für Soziales, Integration und Sport betreibt eine therapeutische Nachsorgewohngemeinschaft für suchtkranke Menschen sowie in Kooperation mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart eine Wohngruppe für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke.
www.esslingen.de/wohngruppen