Beratungsangebote für Menschen mit Sinnesbehinderung
Menschen mit einer Sinnesbehinderung (Hörschädigung oder Sehbehinderung) erhalten Hilfe und Beratung bei unterschiedlichen Beratungsstellen, Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen.
Beratung bei Hörschädigung
Informationen über unterschiedliche Hilfen und Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige erhalten Sie hier
Kontakte
Beratung bei Sehbehinderung
Menschen mit extremer Sehbehinderung kann Blindengeld gewährt werden. Zuständig für die Gewährung von Blindenhilfe:
Landratsamt Esslingen, Amt für besondere Hilfen
Weitere Hilfen und Beratung für Sehbehinderte finden Sie unter "Behindertenorganisationen" und "Selbsthilfegruppen".