Ihre zentrale Anlaufstelle rund ums Thema Finanzen
Ob Hundesteuer oder Einzugsermächtigung, im Bürgerbüro Finanzen werden Ihre Anliegen an einer Stelle und nach Möglichkeit sofort erledigt.

Das Bürgerbüro Finanzen erreichen Sie barrierefrei.
Kontakt
Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
Liegenschaftsamt
Termine nach Vereinbarung
Vorort-Service
- Barzahlung
- Abgabe und Änderung von Einzugsermächtigungen
- Auskünfte und Beratung bei Mahnung, Vollstreckung und Stundung
- Auskünfte zur Erhebung der
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer
Formulare und Infoblätter
Gewerbesteuer
Vollmacht Gewerbesteuerbescheid
Vergnügungssteuer
An-/ Ab-/ Ummeldung Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer-Erklärung
Zweitwohnungssteuer
Formular zur Steuererklärung
Zweitwohnungssteuersatzung (47 KB)der Stadt Esslingen am Neckar
Merkblatt (153 KB)über häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer
Liegenschaften
Handlungsleitfaden Artenschutz in der Bauleitplanung (7,2 MB)
Grundstücke kaufen, verkaufen oder verpachten: Info-Flyer (557 KB)
Vorschriften und Satzungen
9 / 1 Hundesteuer (76 KB)
9 / 3 Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (100 KB)
9 / 4 Erhebung der Vergnügungssteuer (30 KB)
9 / 9 Erhebung der Zweitwohnungssteuer (47 KB)
Bankverbindung der Stadt
Bankinstitut Kreissparkasse Esslingen
IBAN DE36 6115 0020 0000 9004 23
BIC ESSLDE66XXX
Empfänger Stadt Esslingen
Volksbank Mittlerer Neckar e.G.
IBAN: DE53 6129 0120 0102 0000 00
BIC: GENODES1NUE
Empfänger Stadt Esslingen
SEPA-Gläubiger-ID: DE59ZZZ00000084946
Steuer-ID: DE145340173