Förderung der Wiedererrichtung von Naturstein-Trockenmauern
Die Förderung der Wiedererrichtung von Natursteintrockenmauern nach der EU-Freistellungsverordnung gilt nach wie vor.
Die Stadt Esslingen am Neckar fördert seit 2014 die Instandsetzung eingestürzter bzw. sanierungsbedürftiger Trockenmauern in den Weinberg-Steillagen der Stadt.
Die Förderung ist angelehnt an die Bedingungen des Landratsamtes Esslingen „LPR-Projekt des Landkreises: Sanierung und Wiederherstellung von beschädigten oder eingefallenen Trockenmauern“.
Weitere Informationen zu den Bedingungen sowie zur Antragstellung können den Richtlinien und Verordnungen entnommen werden.