Friedhof Sulzgries
Auf dem Friedhof Sulzgries befinden sich Grabstätten russischer Zwangsarbeiter/innen sowie ein Ehrenmal des 1. und 2. Weltkrieges. Seit 1967 bestehen auch Muslimische Grabfelder. Außerdem finden Sie dort die Gärten der Stille und das Kolumbarium Altes Leichenhäusle.
Auf dem Friedhof Sulzgries werden folgende Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten angeboten:
Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- aber auch Grabart will wohl überlegt sein, weil eine spätere Änderung (Umbettung) in den meisten Fällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Bestattungsart
Reihengrabstätten
Kinderreihengrab
In einen Kinderreihengrab kann nur ein Kind bis zum Alter von 10 Jahren beigesetzt werde. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und kann nicht frei gewählt werden. Nach Ablauf des 10-jährigen Sorgerechtes ist eine Verlängerung nicht möglich.
Erdbestattungsreihengrab
In einem Erdbestattungsreihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Zubettungen, beispielsweise von Ehepartnern, sind also nicht möglich. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren vergeben. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglich.
Urnenreihengrab
In einem Urnenreihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Zubettungen, beispielsweise von Ehepartnern, sind also nicht möglich. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren vergeben. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Kinderwahlgrabstätten
Kinderwahlgrabstätten können innerhalb der ausgewiesenen Kindergrabfelder frei ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht wird erstmals für 10 Jahre vergeben, es ist jedoch verlängerbar.
Erdbestattungswahlgrabstätten
In Erdbestattungswahlgrabstätten sind (bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten) zwei Erd- und sechs Aschenbestattungen zulässig. Das Nutzungsrecht muss im Einzelfall entsprechend angepasst werden. Es wird zunächst wahlweise für 20 bis 30 Jahre vergeben und kann jedoch im Rahmen der Satzung verlängert werden.
Urnenwahlgrabstätten
In Urnenwahlgrabstätten können mehrere mit laufender Ruhezeit beigesetzt werden. Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Urnengrabstätte und der Urnen. Die Lage der Wahlgrabstätte kann jeweils von den Hinterbliebenen frei ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht wird zunächst wahlweise für 20 - 30 Jahre vergeben. Es kann jedoch im Rahmen der Satzung verlängert werden.
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre.
Urnennischen im Gebäude
Auf dem Friedhof in Sulzgries können Urnen im Kolumbarium bestattet werden, welches sich in einem Gebäude befindet. Pro Nische sind zwei Beisetzungen möglich.
Infoblatt Urnennischen im Gebäude (809 KB)
Garten der Stille
Im „Garten der Stille“, einer gartenähnlich angelegten, ansprechend gestalteten Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Sulzgries können ebenfalls Urnen beigesetzt werden. Die Grabpflege während der gesamten Ruhezeit von 20 Jahren und die Inschrift auf dem gemeinschaftlichen Grabmal sind in der Grabnutzungsgebühr bereits enthalten. Dort gibt es auch die Möglichkeit, Zubettungen von Partner/innen vorzunehmen, so dass Ehepartner oder Angehörige beieinander bestattet werden können.
Infoblatt
Gärten der Stille (402 KB)
Muslimisches Gräberfeld
Bestimmungen und Verordnungen
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen und Vorgaben § 16 - 21 Friedhofsatzung der Stadt Esslingen am Neckar in der jeweils gültigen Fassung.
Auszug Friedhofsatzung § 16
Grabarten
Grabmalgenehmigungsantrag
Versetzanleitung für Grabeinfassungen und Grababdeckungen
Versetzrichtlinie (54 KB) (54 KB)
Friedhofsatzung
Friedhofgebührensatzung