Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adlerstraße 2 und 2/1
2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der örtliche BauvorschriftenPlandatum: 30. Oktober 2020

Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext) und die aktuell ausliegenden Unterlagen (Planunterlagen) ein.
Die Originale der Unterlagen, die aufgrund der amtlichen Bekanntmachung in der Eßlinger Zeitung öffentlich ausliegen, können im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen, eingesehen werden.
Einsichtnahmezeiten
Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist während der Einschränkungen im Rathausbetrieb nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter 0711/3512- 2375 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de, innerhalb der untengenannten Zeiten der Offenlage möglich, ebenfalls kann die Zusendung der Unterlagen angefordert werden. Für den Einlass in das Technische Rathaus ist die Kontaktaufnahme unter o.g. Telefonnummer erforderlich
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag, Dienstag, Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Planunterlagen
Planunterlagen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (725 KB)
- Textteil (232 KB)
- örtliche Bauvorschriften (144 KB)
- Begründung (533 KB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (6,6 MB)
- Änderungsliste (219 KB)
bereits vorliegende Gutachten und Stellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahmen (1,9 MB)
- Artenschutzgutachten (2,1 MB)
- Potenzialanalyse Artenschutz (1,3 MB)
- Hochwassergefahrenkarte (1) (4,9 MB)
Hochwassergefahrenkarte (2)
Stellungnahme
Während der Auslage können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.
Hier wird Ihnen als Bürger oder Interessierter (Öffentlichkeit) die Möglichkeit gegeben sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre schriftliche Stellungnahme elektronisch abzugeben.
zur Stellungnahme Bürger
Hier wird Ihnen als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, schriftliche Stellungnahmen (upload) abzugeben.
zur Stellungnahme Behörde