Informationen zu Corona
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuigkeiten zusammengefasst.

- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig bis einschließlich 02.04.22):
mehr Infos
Es gilt die vom Bund gestattete Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes, in der bis zum 19.03.22 gültigen Fassung. - Kurzübersicht der Regelungen (PDF): mehr Infos
- Regelungen
- Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
- Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen entfallen.
- Die allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen:
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre.
- Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Die bisherigen Regelungen zur Testpflicht werden aufrechterhalten, das heißt: unverändert 3G bei
- öffentlichen Veranstaltungen
- beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen
- Messen und Ausstellungen
- bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung
- in der Gastronomie und Beherbergung
- körpernahen Dienstleistungen
- 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken und Clubs.
- Weiterhin Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten.
- Die Testpflicht an Schulen (künftig zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt.
- Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.
- Fragen und Antworten: FAQ-Seite des Landes
- Arbeitsschutzverordnung (gültig ab dem 20.03.22)
mehr Infos- Basisschutzmaßnahmen:
Beibehaltung und Umsetzung der weiterhin noch erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Hygienekonzept:- Maßnahmen zur Umsetzung gemäß der AHA+L-Regel
- Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen oder durch das Angebot von Homeoffice
- Weitergehende Maßnahmen:
- Erstellung und innerbetrieblichen Bekanntmachung eines Hygienekonzepts
- Gefährdungsbeurteilung und Prüfung, ob allen in Präsenz Beschäftigten wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten ist (vgl. §2, Abs. 3, Satz 1) --> um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, wenn tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu befürchten sind.
- Prüfung, ob allen in Präsenz Beschäftigten aufgrund tätigkeitsspezifischer Ansteckungsgefahren medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen sind (vgl. §2, Abs. 3, Satz 3)
- Leistung von Beiträgen zur Erhöhung der Impfquote Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten
- Basisschutzmaßnahmen:
- FAQs: mehr Infos --> diese werden voraussichtlich ab dem 20.03.22 um die neuen Vorgaben aktualisiert
Corona-Überbrückungshilfen werden verlängert und ausgeweitet
- Corona-Förderinstrumente des Bundes und der Länder auf einen Blick:
Übersicht des Bundeswirtschaftsministerium über aktuelle Corona-Hilfsprogramme - Verlängerung des erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld: mehr Infos
FAQ Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit: mehr Infos - Entscheidungsfinder: mehr Infos
- Antragsfristen: mehr Infos
Aktuelle Beschlüsse und Allgemeinverfügungen
- Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus