FAQ zu Fragen der Energiepolitik
Aktuell gibt es zahlreiche Fragen rund um das Thema Energiepolitik. Hier finden Sie kurze und bündige Antworten auf Ihre Fragen rund um Energieversorgung und Energienotstand.
Aktuell
OB Klopfer bei "Zur Sache Baden-Württemberg" am 27. Oktober 2022
Fragen zu bevorstehendem Energienotstand (kurzfristig)
Brauche ich für die Einrichtung einer Feuerungsanlage eine Genehmigung?
Feuerungsanlagen in Gebäuden sind von der Genehmigungspflicht freigestellt mit der Maßgabe, dass Sie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mindestens zehn Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen Angaben vorlegen und er vor der Inbetriebnahme die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt.
In der Übergangszeit möchte ich meine Heizung nicht einschalten und stattdessen einen Kaminofen nutzen. Darf ich das?
Welche Brennstoffe darf ich in einem Kaminofen verbrennen?
Ich möchte möglichst vollständig auf eine zentrale Heizung verzichten und stattdessen mit einem Kaminofen die notwendige Wärme erreichen. Darf ich diesen Ofen im Winter über einen längeren Zeitraum benutzen?
Kann im Notfall mit einem Kohle- oder „indoor“-Grill geheizt werden?
Ist es sinnvoll, Heizlüfter in Betrieb zu nehmen, um Gas zu sparen?
Bevor mit Strom geheizt werden kann, muss dieser erzeugt werden. Bei Wind- und Solaranlagen geschieht dies weitgehend sauber und verlustfrei, doch rund die Hälfte des Stroms stammt hierzulande immer noch aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken, die je nach Bauart elektrische Wirkungsgrade von unter 40 bis 60 Prozent haben. Unter dem Strich ist eine Gas- oder auch Ölheizung trotz der Wärmeverluste innerhalb der Heizanlagen daher auch beim derzeitigen Strommix effizienter als eine elektrische Heizung. Auch mit Blick auf die Sicherheit der Stromversorgung kann die Nutzung solcher Geräte problematisch werden: Wenn viele Haushalte auf Heizlüfter zurückgreifen, könnte die Stromnachfrage in Spitzenzeiten so stark ansteigen, dass es kurzzeitig zu regional begrenzten Stromausfällen kommen kann.
Die Nutzung von Heizlüftern ist daher nicht sinnvoll und sollte nur als Notreserve in Betracht gezogen werden. Heizlüfter eignen sich allenfalls für den Einsatz in selten genutzten Räumen wie z.B. Bädern, wo man es nur kurzzeitig etwas wärmer braucht.
Wie sicher ist meine Versorgung mit Gas über den Winter?
Die Situation bei der Gasversorgung stellt sich besser dar als noch vor einiger Zeit. Die Gasspeicher füllen sich schneller als vorgegeben, der Füllstand lag Ende September bei über 90 Prozent. Ein großer Teil des deutschen Gasverbrauchs geht auf die Industrie zurück, diese hat ihren Gasverbrauch bereits stark eingeschränkt, z.B. durch Produktionsstopps bei Ammoniak. Sparen für die Bevölkerung gilt trotzdem weiterhin!
Bei einem Gasmangel wird zunächst der Gasverbrauch der Industrie reduziert. Private Kunden gehören zu den geschützten Kundengruppen, genauso wie grundlegende soziale Dienste, Gesundheitsversorgung, Notfalleinrichtungen, Sicherheit, Bildung oder Öffentliche Verwaltung.
Kann ich als SWE-Kunde auch Zahlungen stunden?
Sollten Sie die volle Summe der Abrechnung nicht bezahlen können, bieten wir Ratenpläne an. Ein Ratenplan ist eine Vereinbarung zwischen SWE und Kunden, bei dem die Summe nicht sofort, sondern durch Raten (Teilzahlung) gezahlt wird. In wie vielen Raten gezahlt wird, entscheidet die SWE. Raten sind auf Rechnungsbeträge und auch auf Abschläge möglich.
Weitere Informationen hierzu auf der Homepage der Stadtwerke Esslingen: mehr
Was bieten die Stadtwerke für Zahlungsmöglichkeiten an?
Wo kann ich mich zur aktuellen Lage informieren? Und wo finde ich Unterstützung beim Energiesparen?
Die Stadtwerke Esslingen unterstützen Sie gerne beim Energiesparen. Es gibt beispielsweise kostenlose Live-Schulungen (online und in Präsenz), die sich an Privathaushalte und an Gewerbetreibende / Wohnungseigentümergemeinschaften richten (Termine und Anmeldung unter www.swe.de/kostenlose-schulungen-zum-thema-energiesparen).
Die SWE Energieexperten beraten ihre Kundinnen und Kunden zudem bereits seit Jahrzehnten zuverlässig bei Fragen rund um Energie und bieten verschiedenste Dienstleistungen und Beratungen an (eine Übersicht über das Beratungsangebot finden Sie hier www.swe.de/energieberatung).
Alles Wichtige auf einen Blick rund um die Energielage, aktuelle News, hilfreiche Links, häufig gestellte Fragen und Antworten sowie Energiespartipps finden Sie nun gesammelt im neuen SWE „Infozentrum Energielage“ unter www.swe.de/de/News-room/Infozentrum-Energielage.
Warum muss ich bei Gas-Lieferschwierigkeiten auch Strom sparen?
Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Im Jahr 2021 betrug der Anteil von Gas bei der Stromerzeugung noch 15 %. Das Einsparen von Strom reduziert somit auch den Gasverbrauch. Jede gesparte Kilowattstunde Energie leistet einen Beitrag für unsere Unabhängigkeit, senkt den individuellen Kostendruck und hilft, unsere Klimaziele zu erreichen.
Kann im Winter auch Strom knapp werden?
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) können stundenweise Probleme des Stromsystems im Winter 2022/2023 nicht ausgeschlossen werden, sind aber sehr unwahrscheinlich. Eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen werden empfohlen, um das Stromnetz nachhaltig zu entlasten.
www.kea-bw.de/energiekrisen-lotse
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/cleverlaend
Wie bekomme ich einen Heizkostenzuschuss?
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich die monatlichen Energiekosten nicht mehr finanzieren kann?
Sie müssen einen Antrag stellen
- beim Jobcenter Esslingen, Uhlandstr.1 ,73734 Esslingen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten oder
- beim Landratsamt, Kreissozialamt Esslingen, 73726 Esslingen, wenn Sie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Personen, die noch keine Leistungen erhalten, sind gleichfalls antragsberechtigt. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte beim Bürgerservice Soziales (buergerservice-soziales@esslingen.de).
Welche Energiekosten werden von den Ämtern anerkannt?
Kann man mir sofort Strom oder Gas abstellen, wenn ich nicht mehr zahlen kann?
Kann man mir sofort die Wohnung kündigen, wenn ich die Nebenkosten nicht mehr zahlen kann?
Nein, nicht sofort. Der Vermieter kann die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Zahlung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder der Zahlungsverzug sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen erstreckt und zumindest in der Höhe von zwei Monatsmieten besteht. Die Verpflichtung zur Mietzahlung umfasst neben dem Mietzins auch die laufenden Nebenkosten, wie die Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten.
Ich beziehe Arbeitslosengeld I; bekomme ich einen Zuschuss zu den Energiekosten?
Wo erhalte ich einen Antrag auf einmalige Leistungen für Energiekosten?
Fragen zu Genehmigungspflichten und zu künftigen Konzepten der Energieversorgung (mittel- und langfristig)
Darf ich eine Photovoltaikanlage auf oder an meinem Gebäude anbringen?
Im Handel gibt es sogenannte Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen. Was muss ich beachten, wenn ich ein solches am Balkon anbringen möchte?
Auch ein Balkonkraftwerk können Sie unmittelbar am Gebäude bzw. am Geländer eines Balkons anbringen. Achten Sie auf eine sichere Befestigung und darauf, dass Ihre Nachbarn nicht geblendet werden. Falls Sie die Installation nicht senkrecht, sondern schräg ausführen wollen, informieren Sie sich bitte beim Bürgerbüro Bauen (bauen@esslingen.de) darüber, ob Sie damit auch die Abstände zu Grundstücksgrenzen, Baugrenzen oder Gebäuden einhalten.
Kann ich im Garten eine Photovoltaikanlage aufstellen?
Bekomme ich für eine Solaranlage an meinem Kulturdenkmal oder an meinem Gebäude in der Gesamtanlage eine Genehmigung?
Schutzziel der Gesamtanlagensatzung "Esslingen am Neckar" ist die Erhaltung des historischen Stadtbildes, das von den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie von den umgebenden Hängen aus wahrnehmbar ist. Das denkmalgeschützte Stadtbild ist dabei von allen Bauepochen vom Mittelalter bis hin zur Industrialisierung und den Stadtausbauphasen im 19. und frühen 20. Jahrhundert geprägt. Ebenso ist das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen betroffen.
Sie benötigen für eine Solaranlage als Veränderung des denkmalgeschützten Erscheinungsbilds eine Genehmigung.
Denkmalrechtlich werden Solaranlagen als erhebliche Beeinträchtigung verstanden, da diese deutlich wahrnehmbar sind und als belastend für das Erscheinungsbild einer ziegelroten Dachlandschaft empfunden werden.
Der "Leitfaden Solarkataster für Gesamtanlagen" des Landesamts für Denkmalpflege sowie die „Leitlinien für die Errichtung von Solaranlagen an Kulturdenkmalen“ geben eine Orientierung, wie Dachflächen zur Errichtung von Solaranlagen genutzt werden können.
Die Stadtverwaltung prüft zurzeit, wie für Sie als Gebäudeeigentümer:innen oder Bewohner:innen in der Esslinger Gesamtanlage bzw. von Kulturdenkmalen Wege zur Nutzung regenerativer Energien denkmalgerecht und für die Genehmigungspraxis rechtssicher gefunden werden können.
Muss ich eine Wärmepumpe vom Baurechtsamt genehmigen lassen?
Welchen Abstand müssen Luftöffnungen bzw. die Außeneinheit einer Wärmepumpe zur Nachbarbebauung haben?
Von den Zu- und Abluftöffnungen bzw. von der Außeneinheit von Luftwärmepumpen gehen Betriebsgeräusche aus. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) enthält Grenzwerte zu Schallimmissionen, um benachbarte Bebauung und deren Nutzer vor unzumutbaren Geräuschbelastungen zu schützen. Diese Grenzwerte sind auch für Wärmepumpen anzuwenden. Je weiter die Geräuschquelle von der Bebauung entfernt ist, umso eher werden die Grenzwerte eingehalten.
Darf ich meine alte Heizung durch einen Pelletkessel bzw. Holzscheitkessel ersetzen?
Wie geht es mit der Gasversorgung in den nächsten Jahren weiter?
Werden die Wärmenetze weiter ausgebaut? Wie ist der Stand der Dinge und welche Pläne gibt es?
Die Stadtwerke Esslingen sind bereits dabei, das Fernwärmenetz auszubauen, zu verdichten und auch die Nahwärmenetze zu erweitern. Den Ausbauplan finden Sie im Netz: www.swe.de/waerme-hausanschluss.
In den nächsten Jahren sollen die Fernwärmenetze weiter verdichtet werden. Die Gasversorgung wird dadurch nach und nach ersetzt. Die Fernwärme aus dem Kraftwerk Altbach soll bis 2030 auf eine Gas- und Dampfturbine mit Wasserstoff umgerüstet werden, damit kann Fernwärme langfristig CO2-neutral produziert werden.
Die Stadt Esslingen arbeitet an einer kommunalen Wärmeplanung und ist hier bereits weit fortgeschritten.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an baudezernat@esslingen.de.