Bebauungsplan Neuffenstraße 35 - 39
2. Entwurf des Bebauungsplanes und der örtliche BauvorschriftenPlandatum: 10.02.2022

Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext) und die aktuell ausliegenden Unterlagen (Planunterlagen) ein.
Die Originale der Unterlagen, die aufgrund der amtlichen Bekanntmachung in der Eßlinger Zeitung öffentlich ausliegen, können im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen, eingesehen werden.
Einsichtnahmezeiten
Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.
Für die Einsichtnahme in die Unterlagen und deren Erläuterung können Sie auch vorab einen Termin vereinbaren, telefonisch unter 0711/3512- 2375 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de, innerhalb der untengenannten Zeiten der Offenlage; ebenfalls kann die Zusendung der Unterlagen angefordert werden.
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag, Dienstag, Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Planunterlagen
Planunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
- 2. Bebauungsplan-Entwurf (1,5 MB)
- Textteil (152 KB)
- örtliche Bauvorschriften (33 KB)
- Begründung (337 KB)
- Änderungsliste (123 KB)
Hinweis:
Die kompletten Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur im Technischen Rathaus eingesehen werden (Einsichtnahmezeiten siehe oben).
weitere Unterlagen:
Stellungnahme
Während der Auslage können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.
Hier wird Ihnen als Bürger oder Interessierter (Öffentlichkeit) die Möglichkeit gegeben sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre schriftliche Stellungnahme elektronisch abzugeben.
zur Stellungnahme Bürger
Hier wird Ihnen als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, schriftliche Stellungnahmen (upload) abzugeben.
zur Stellungnahme Behörde