Notbetreuung ab 16. Dezember 2020
Am 13. Dezember 2020 wurden erneut weitreichende bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen, darunter auch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020.
Aufgrund der zu hohen Fallzahlen in Baden-Württemberg muss die Schließung der Kindertageseinrichtungen zunächst bis 31. Januar 2021 aufrecht erhalten werden. Die Notbetreuung wird in der bisherigen Form fortgeführt.
Informationen zur Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Einen Anspruch auf Notbetreuung an den regulären Öffnungstagen sollen Kinder haben, bei deren beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Eine Teilnahme ist damit nur für Eltern möglich, die an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch für Kinder, zu deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, ist die Notbetreuung vorgesehen.
Die Notbetreuung findet innerhalb der bereits bestehenden Gruppen mit deren Personal statt.
Wenn Sie einen Notbetreuungsplatz benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung.
Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die "Notbetreuung" ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d. h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Wenn es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu betreuen.