In Kraft getretene Veränderungssperren

Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist sehr komplex und daher zeitaufwendig. Eine Veränderungssperre dient der Sicherung eines zukünftigen Bebauungsplanes und dessen städtebaulichen Zielen.

Mit dieser Sperre soll für den Zeitraum der Planung – also vom Aufstellungsbeschluss bis zum Inkrafttretens eines Bebauungsplanes – sichergestellt werden, dass die Verwirklichung der künftigen Planung durch in der Zwischenzeit genehmigte oder errichtete bauliche Anlagen nicht gefährdet wird.

Die Geltungsdauer und der Geltungsbereich einer Veränderungssperre sind begrenzt. Diese Angaben stehen im Satzungstext der jeweiligen Veränderungssperre.  

Aktuelle Veränderungssperren

Aktuell gibt es keine laufenden Veränderungssperren.

Stadtplanungsamt

Städtebau

Planungsrecht
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