Das Esslinger Wohnraumversorgungskonzept
Esslingen ist ein begehrter Wohn- und Arbeitsort in der Region und das Wohnungsangebot ist knapp. Die Stadt Esslingen wirkt mit einer zielgerichteten Wohnraumpolitik dieser unbefriedigenden Situation aktiv entgegen.

Nicht nur finanzschwache Haushalte oder bedürftige Haushalte mit Wohnberechtigungsscheinen sind durch das knappe Wohnungsangebot in Esslingen betroffen. Auch Haushalte, die auf der Suche nach Wohnungseigentum sind, spüren die Herausforderungen des beschränkten Wohnungsangebots.
Eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu haben, ist für alle Menschen von grundlegender Bedeutung. Daher hat die Stadt Esslingen Maßnahmen entwickelt, mit denen neu gewonnener Wohnraum für definierten Bedarf verfügbar gemacht wird.
Richtlinien des Wohnraumversorgungskonzepts
Wenn auf privaten Grundstücken durch Änderungen des Planungsrechts zusätzliche Wohnfläche ermöglicht wird, werden die Richtlinien
für private Grundstücke angewandt.
Städtische Grundstücke, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, werden mit den Bedingungen der Richtlinien für städtische Grundstücke
ausgeschrieben.
Richtlinien Private Grundstücke (376 KB)
Richtlinien Städtische Grundstücke (417 KB)
Zielgruppen des Wohnraumversorgungskonzepts
Für einige Zielgruppen ist die Versorgung mit Wohnraum aus eigener Kraft besonders erschwert:
- Gruppe I
Wohnungen für Familien
Familien benötigen eine bezahlbare Miete. Deshalb wird eine Förderung über das Landeswohnraumförderungsprogramm mit Belegungsrechten zugunsten der Stadt angestrebt.
- Gruppe II
Barrierearme/barrierefreie Wohnungen für Senioren oder für Haushalte mit 1-2 Personen
Auch Senioren und Haushalte, die aus 1 bis 2 Personen bestehen, benötigen eine bezahlbare Miete. Auch für diese Zielgruppe wird eine Förderung über das Landeswohnraumförderungsprogramm mit Belegungsrechten zugunsten der Stadt angestrebt.
- Gruppe II
Mietwohnungen für Familien mit mittlerem Einkommen, d.h. einer Einkommensgrenze bis zu 30% über dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Die hier angesprochenen Familien benötigen zwar keine finanzielle Förderung, der Zugang zu Wohnungen muss aber dennoch erleichtert werden.
- Gruppe IV
Wohnungseigentum für Familien mit mittlerem Einkommen, d.h. einer Einkommensgrenzen bis zu 30% über dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Diese Zielgruppe bilden vor allem junge Familien, die an der Schwelle zum Wohneigentum stehen. Ihnen wird der Zugang zu Wohnraum erleichtert. Eine finanzielle Förderung ist auch hier nicht erforderlich.
Handlungsfelder der Wohnraumversorgung
Über vier Handlungsfelder trägt die Stadt künftig zur Verbesserung der Wohnraumversorgung bei:
Baulandumlegungen
Umlegungen von privaten Grundstücken zur Entwicklung von Bauland werden nur vorgenommen, wenn die Eigentümer einen Flächenbeitrag in Form einer Flächenabtretung von 30% Fläche kostenlos und 20% zu einem reduzierten Wert leisten. Damit werden vorrangig die öffentlichen Erschließungsanlagen mit Straßen, Wegen und Grünflächen hergestellt; verbleibende Flächen stellt die Stadt für Wohnungsbau zur Verfügung. Zudem müssen sich die Grundstückseigentümer an den Entwicklungskosten für das Baugebiet beteiligen.
Änderungen und Abweichungen vom bestehenden Planungsrecht
Soweit für private Grundstücke eine erhöhte bauliche Ausnutzung ermöglicht wird, ist ein Teil der daraus resultierenden Wohnfläche für die Zielgruppen einzusetzen.
Veräußerung städtischer Grundstücke
Städtische Grundstücke, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, werden nur veräußert, wenn darauf überwiegend Wohnraum für die oben genannten Zielgruppen geschaffen wird.
Erwerb von Belegungsrechten
Vor allem bei den Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt, die Zahl der Wohnungen mit Belegungsrecht zugunsten der Stadt zu erhöhen. Vorrangig sollen dafür die Fördermöglichkeiten des Landeswohnraumförderprogramms in Anspruch genommen werden.
Informationen zur Wohnraumföderung
Nähere Informationen zur Wohnraumföderung finden Sie vor allem im Portal der
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).