Neue Open-Air-Richtlinien für die Innenstadt

Die neuen Open-Air-Richtlinien legen für den Markt- und Rathausplatz sowie den Hafenmarkt fest, an wie vielen Tagen pro Jahr dort Veranstaltungen stattfinden dürfen.

Schwörfestbesucher auf dem Rathausplatz

So attraktiv die Esslinger Innenstadt ist, so beliebt ist sie für Veranstaltungen und Feste aller Art. Daher beschloss die Stadt Esslingen bereits 1997 zusammen mit Anwohnerinnen und Anwohnern, dem Bürgerausschuss Innenstadt sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern die sogenannten „Open-Air-Richtlinien“. Sie regeln, wo und in welchem Umfang Veranstaltungen in der Esslinger Innenstadt stattfinden dürfen.

Den bisherigen Richtlinien zufolge waren nach Abzug der regelmäßigen Veranstaltungen wie Schwörfest oder ESTiVAL, dem früheren Zwiebelfest, nur noch wenige Veranstaltungstage zu vergeben. Daher beschloss der Esslinger Gemeinderat bereits im Sommer 2023, die Open-Air-Richtlinien anzupassen.

Was zukünftig gilt

Künftig sind auf dem Markt- und Rathausplatz an 25 Tagen pro Jahr Veranstaltungen möglich, das sind vier mehr als bislang. An maximal 18 Tagen statt zuvor 14 Tagen dürfen Veranstaltungen auf dem Markt- und Rathausplatz nach 22 Uhr enden.

Auf dem Hafenmarkt bleibt die Zahl der zulässigen Veranstaltungen in der neuen Richtlinie gleich. An 18 Tagen pro Jahr sind dort Veranstaltungen zulässig, an maximal 14 Tagen dürfen Veranstaltungen nach 22 Uhr enden.

Für das Kulturfestival „Stadt im Fluss“ wird die Zahl der Veranstaltungstage alle drei Jahre um drei Nutzungstage erhöht. Das gilt sowohl für den Markt- und Rathausplatz wie auch für den Hafenmarkt.

Zusätzlich wurde in den Open-Air-Richtlinien vereinbart, die Belegung der Innenstadtplätze durch den Auf- und Abbau möglichst kurz zu halten.

Rechtzeitige Information

In Zukunft wird die Stadt Esslingen für den Markt- und Rathausplatz sowie den Hafenmarkt jeweils bis zum 31. März eine Jahresplanung erstellen. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge für Veranstaltungen auf den drei Plätzen vorliegen. Anschließend wird diese Planung über die städtischen Informationskanäle kommuniziert, sodass sich die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig auf die Veranstaltungen einstellen können. Zudem ist gemäß den Open-Air-Richtlinien nach zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden mit Veranstaltungen zwingend ein Ruhewochenende vorgeschrieben.

Wer eine Veranstaltung in Esslingen plant, kann sich an die Koordinierungsstelle Veranstaltungen der Stadt Esslingen wenden. Sie berät zu allen notwendigen Richtlinien und Genehmigungen und ist per Mail erreichbar unter kontaktveranstaltungen@esslingen.de

Weitere Informationen

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Telefon 0711 3512-2570
Nicole Amolsch

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(Erstellt am 08. Januar 2024)