Zum Lärmaktionsplan des Flughafens Stellung nehmen

Bis Ende März haben Esslinger Bürger:innen die Möglichkeit, den neuen Lärmaktionsplan des Flughafens Stuttgart einzusehen und ihre Stellungnahme dazu abzugeben.

Luftbild des Flughafens Stuttgart, zu sehen ist die Start- und Landebahn, rechts im Bild die Terminals und im Hintergrund am Horizont Esslingen

Ab Montag, 12. Februar 2024, bis einschließlich Montag, 12. März 2024, können Bürger:innen die Entwürfe für den neuen Lärmaktionsplan des Flughafens Stuttgart einsehen. Anschließend haben Bürger:innen bis zum 26. März 2024 Zeit, sich schriftlich dazu zu äußern.

Mit rund 147.000 Starts und Landungen pro Jahr (Stand 2019) zählt der Flughafen Stuttgart zu den Großflughäfen. Daher ist für diesen ein Lärmaktionsplan gesetzlich vorgeschrieben. Der aktuelle Lärmaktionsplan wurde im Juni 2014 vom Regierungspräsidium Stuttgart herausgegeben. Im Jahr 2017 wurde eine neue Lärmkartierung für den Flughafen erstellt, auf dessen Grundlage der Lärmaktionsplan überprüft wurde.

Die nun anstehende, erneute turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans des Flughafens Stuttgart beruht auf der Lärmkartierung aus dem Jahr 2022. Diese stützt sich wiederum auf Daten des Jahres 2019, weil in diesem Jahr keine pandemiebedingten Effekte auftraten und es somit eine typische Fluglärmsituation abbildet.

Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart ist es, Maßnahmen zur Minderung der Lärmemissionen festzulegen. Das können zum Beispiel Maßnahmen der Verkehrsplanung, der Raumordnung, des primären Lärmschutzes an den lärmerzeugenden Quellen sowie wirtschaftliche Maßnahmen und Anreize sein.

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