372 Kandidierende stellen sich zur Wahl

Zur Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 sind insgesamt elf Listen mit 372 Kandidierenden zugelassen. Gleichzeitig bemüht sich die Stadt Esslingen um eine hohe Wahlbeteiligung und weist auf die beginnende Karenzzeit hin.

Gemeinderäte im Sitzungssaal des Alten Rathauses heben die Hand zur Abstimmung

Am 9. Juni sind rund 69.000 Esslinger:innen aufgerufen, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen und damit über die Zusammensetzung des neuen Gemeinderates zu bestimmen. Der Gemeindewahlausschuss hat am Dienstag die eingereichten Wahlvorschläge geprüft. 

Vier neue Listen

Zur Kommunalwahl treten insgesamt elf Listen an - das sind vier mehr als bei der Kommunalwahl im Jahr 2019. Neben den bereits im Gemeinderat vertretenen Listen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler, FDP, CDU, Die Linke und FÜR Esslingen stellen sich mit WIR/Sportplätze erhalten, AfD, Volt/ÖDP und Die Partei neue Listen zur Wahl.

Es treten somit insgesamt 372 Kandidierende an. Im Vergleich zur letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2019 stehen damit 92 Kandidierende mehr zur Wahl. Insgesamt fünf Personen konnten vom Gemeindewahlausschuss aufgrund fehlender Zustimmungserklärungen oder fehlender eidesstattlicher Versicherungen nicht zugelassen werden. Weitere 21 Personen waren als Ersatzpersonen bei den verschiedenen Wahlvorschlägen aufgestellt und konnten aufgrund der Begrenzung auf maximal 40 Bewerber:innen pro Wahlvorschlag ebenfalls nicht zugelassen werden.

Neu ist, dass bei den Kommunalwahlen 2024 die Wählbarkeit auf 16 Jahre gesenkt wurde. Dies schlägt sich in den Wahlvorschlägen nieder: Die jüngsten Kandidierenden, die sich in Esslingen zur Wahl stellen, sind im Jahr 2007 geboren.

Wer für den Gemeinderat kandidiert (PDF, 255 KB)

Wie funktioniert die Wahl?

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Mandatsträger:innen gibt. Da der Esslinger Gemeinderat 40 Mitglieder hat, haben Wahlberechtige in Esslingen 40 Stimmen. Wird beim Urnengang einfach eine Liste abgegeben, bekommen alle dort Kandidierenden jeweils eine Stimme - stehen jedoch weniger als 40 Personen auf der Liste, verfallen die übrigen Stimmen.

Bei der Wahl können pro Bewerber:in maximal drei Stimmen gegeben werden - dieses Anhäufen nennt man kumulieren. Zudem können die Stimmen auf Kandidierende unterschiedlicher Listen verteilt werden - dieses Mischen wird als Panaschieren bezeichnet.

Wahlbeteiligung steigern

In Esslingen leben 147 verschiedene Nationalitäten zusammen. Der Bevölkerungsanteil der Esslinger:innen mit ausländischen Wurzeln beträgt inzwischen 46 Prozent. Ein Teil besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft oder ist als EU-Bürger:in mit Lebensmittelpunkt in Esslingen wahlberechtigt. Für das Wahljahr 2024 hat der Fachrat für Migration und Integration (FMI) das Thema der politischen Teilhabe aller Esslinger:innen in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit gestellt. Ziel ist eine gesteigerte Wahlbeteiligung der Esslinger Bürger:innen bei den anstehenden Wahlen. 

Wie wichtig es ist, sich an den Wahlen zu beteiligen, wird in einer Informationsveranstaltung und einer Podiumsdiskussion verdeutlicht, flankierend dazu wird es Informationstische und die Plakataktion „Wählen gehen“ geben. Außerdem besuchen FMI-Mitglieder unter anderem Bürgertreffs in den Stadtteilen, Sprachcafés sowie Veranstaltungen des Stadtjugendrings und von Sportvereinen. Dabei wird das nötige Grundwissen vermittelt, um eine persönliche Wahlentscheidung treffen zu können und die teils komplexen Wahlscheine für die einzelnen Wahlen zu verstehen. Zudem können die Teilnehmenden alle Fragen stellen, die ihnen rund um die Wahlen auf den Nägeln brennen.

Europawahl

Am 9. Juni findet nicht nur die Kommunalwahl in Baden-Würtemberg, sondern auch die Europawahl statt: Die Bürger:innen der Europäischen Union entscheiden dabei über die Verteilung der rund 700 Sitze im Europäischen Parlament. Zum ersten Mal dürfen sich 16-Jährige in Deutschland an der Europawahl beteiligen. Wer in Esslingen lebt, aber Bürger:in eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist, kann in Deutschland wählen oder in seinem Heimatland. Wer in Deutschland wählen möchte und noch nicht ins Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist, muss sich bis zum 19. Mai eintragen lassen.

Karenzzeit im Amtsblatt

Für das Amtsblatt „ESSLINGEN informiert“ gilt vor Wahlen eine achtwöchige Karenzzeit, in welcher keine politischen Beiträge veröffentlicht werden. Deswegen erscheinen bis zum 9. Juni keine Beiträge oder Zitate der Fraktionen/Gruppe des Gemeinderates. Damit kommt die Stadt Esslingen der gesetzlichen Verpflichtung zur politischen Zurückhaltung und Mäßigung nach und beachtet das Neutralitätsgebot. Zudem dient die Maßnahme dazu, die Chancengleichheit aller Kandidierenden zu schützen.

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(Erstellt am 12. April 2024)