Lärmaktionsplan: Zeitplan für weitere Temporeduzierungen

Zu Beginn des Jahres 2025 wird auf mehreren Streckenabschnitten im Stadtgebiet Tempo 30 eingeführt, um die Lärmbelastung in diesen Bereichen zu reduzieren.

Zu Beginn des Jahres 2025 wird auf mehreren Streckenabschnitten im Stadtgebiet Tempo 30 eingeführt, um die Lärmbelastung in diesen Bereichen zu reduzieren. Die Umstellungen sind Teil der dritten Stufe des Lärmaktionsplans, die der Mobilitätsausschuss des Esslinger Gemeinderats vergangenen November beschlossen hatte.

Auf Tempo 30 umgestellt werden

  • die Krummenackerstraße ab der Sulzgrieser Steige, die Maienwalterstraße sowie der anschließende Teil der Sulzgrieser Straße bis zum Zentrum Sulzgries,
  • die Köngener Straße zwischen Kronenstraße und Ruiter Straße,
  • die Mülbergerstraße zwischen Grabbrunnenstraße und Wielandstraße und
  • die Neckarstraße zwischen Maillestraße und Plochinger Straße.

Vier zusätzliche Busse benötigt

Die Temporeduzierungen führen beim städtischen Busverkehr allerdings zu teils deutlichen Fahrzeitverlängerungen. Daher muss der Städtische Verkehrsbetrieb vier zusätzliche Busse beschaffen sowie weitere 11,5 Personalstellen für Busfahrerinnen und Busfahrer schaffen, um zusätzliche Verspätungen oder eine Ausdünnung des Fahrplans zu vermeiden. Insgesamt entstehen jährliche Mehraufwendungen von etwa einer Million Euro, die in einem Nachtragswirtschaftsplan eingeplant werden müssen.

Vierte Stufe des Lärmaktionsplans bereits in Planung

Mit Einführung der Tempo-30-Strecken im Frühjahr 2025 wird die dritte Stufe des Lärmaktionsplans dann abgeschlossen. Eine vierte Stufe befindet sich bereits in Planung und soll noch dieses Jahr ausgearbeitet werden. Bereits in den beiden vorhergehenden Aktionsstufen wurden besonders belastete Bereiche im Stadtgebiet identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung verpflichtend festgeschrieben. Dazu sind die Kommunen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet.

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(Erstellt am 25. April 2024)