Mietkostenzuschuss für Gründer:innen

Für einen Zeitraum von 12 Monaten können Gründer:innen in Esslingen mit unserem Förderproramm einen Zuschuss in Höhe von 250 € pro Monat auf die Mietkosten für ihre neue Gewerbeimmobilie erhalten.

Damit unterstützen das Amt für Wirtschaft und das Citymanagement der Esslinger Stadtmarketing und Tourismus GmbH (EST) bei der Eröffnung eines eigenen Gewerbes innerhalb der Innenstadt, den Stadtteilen oder den Esslinger Gewerbegebieten.

Ein Laden wird eröffnet, Menschen durchschneiden ein rotes Band.
©ronstik - stock.adobe.com

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Gründer:innen, deren Unternehmensgründung maximal 24 Monate zurückliegt und die zum ersten Mal eine Gewerbefläche in Esslingen mieten wollen. Der Mietvertrag darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht unterschrieben sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wir unterstützen Gründer:innen, die eine Immobilie innerhalb der Gemarkung Esslingens mieten. Dabei darf die Gründung nicht länger als 24 Monate zurückliegen und der Mietvertrag bei der Antragsstellung noch nicht unterschrieben sein. Eine passende Immobilie darf selbstverständlich schon in Aussicht sein.
Insbesondere fördern wir Gründer:innen der Bereiche:

  • Inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe 
  • Betriebe der Bereiche Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft
  • Technologie und innovationsorientierte sowie handwerksnahe Dienstleistungsbetriebe
  • freie Berufe

Im Bereich der zentralen Innenstadt fördern wir:

  • Gastronomische Konzepte
  • Mixed-Used-Konzepte und Concept-Stores
  • Produzierendes Handwerk und Manufakturen

In den übrigen Bereichen der Stadtteilzentren und Gewerbegebieten fördern wir außerdem:

  • Betriebe zur Versorgung des Gebiets mit Gütern des täglichen Bedarfs und des Lebensmittelhandwerks
  • Handwerksbetriebe des Bau- und Ausbauhandwerks
  • Sonstige Handwerksbetriebe 

Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen auch besonders innovative Vorhaben und Konzepte von nicht aufgelisteten Gewerben förderfähig.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Der Zuschuss kann ausschließlich digital über den Online-Antrag beantragt werden. Zusätzlich brauchen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung in Esslingen. 

Über die Anträge entscheiden das Amt für Wirtschaft und die EST regelmäßig als Geschäft der laufenden Verwaltung. Im Anschluss ergeht einen Bescheid, mit dem die Förderung zugesagt wird.

Wie viele Gründungen können gefördert werden?

Pro Jahr unterstützen wir im Esslinger Stadtgebiet insgesamt 8 Gründungen mit einem Mietkostenzuschuss. Diese verteilen sich folgendermaßen:

  • 4 Förderzusagen pro Jahr im Innenstadtbereich
  • 4 Förderzusagen pro Jahr in den Esslinger Stadtteilen sowie Gewerbegebieten

Das Förderprogramm läuft bis Ende 2026, Neubewerbungen sind jährlich möglich.
Wer den Mietkostenzuschuss bereits für ein Jahr zugesprochen bekommen hat, kann sich nicht erneut für ein weiteres Jahr bewerben.

Wie erfahre ich, ob ich den Mietkostenzuschuss erhalte?

Nach Eingang des digitalen Antragsformulars mit den vollständigen Unterlagen, versenden wir eine Eingangsbestätigung. 
Im weiteren Verlauf findet dann ein persönliches Vorgespräch statt, danach entscheidet eine Jury, ob der Mietkostenzuschuss gewährt wird. 

Wie wird der Mietkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Mietkostenzuschuss wird monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.

Downloads

TypNameDatumGröße
Förderrichtlinie Mietkostenzuschussprogramm (PDF, 71 KB) 25.04.2024 71 KB
Anlage 1 Positivliste (PDF, 224 KB) 25.04.2024 224 KB

Amt für Wirtschaft

Wirtschaftsförderung

Bei Fragen zum Antrag

Simon Kortus

Gewerbegebietsmanagement West

Aufgaben

Pliensauvorstadt, Mettingen, Brühl, Weil

Bei Fragen zu deiner Gründung

Daniela Gorka

Innovationsmanagement

Gefördert durch

Das Projekt  "Interkommunaler Gründungszuschuss" wird im Rahmen des „Programms zur Kofinanzierung von regionalen Modellprojekten und Kooperationen im Bereich Wirtschaft und Tourismus“ vom Verband Region Stuttgart kofinanziert.“

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