Informationen zur Kita-Anmeldung und Platzvergabe

Uns erreichen viele Fragen. Hier versuchen wir, einige davon zu beantworten.
Brauchen Sie Hilfe oder Beratung, dann wenden Sie sich gerne an unsere Eltern-Service-Stelle.

Kita-Anmeldung

Wann kann ich mein Kind für einen Kita-Platz anmelden?

Sie können Ihr Kind nach der Geburt jederzeit anmelden.

Bitte beachten Sie: Der Stichtag für die Vergabe von Plätzen ab September ist der 15. Februar!

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Wichtig ist, dass Sie vor der Anmeldung folgendes für sich festlegen:

  • gewünschtes Aufnahmedatum
  • Betreuungsumfang
  • mögliche Wunscheinrichtungen

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung!

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular:

Betreuungszeit ändern

Wie kann mein Kind die Betreuungsform wechseln?

Wenn Ihr Kind eine andere Betreuungsform benötigt, können Sie einen Wechselwunsch anmelden. 

Bietet Ihre Einrichtung die gewünschte Betreuungsform an?

Dann können Sie Ihren Wechselwunsch direkt in der Einrichtung anmelden. Sobald ein passender Platz in der Kita frei wird, erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.

Bietet Ihre Einrichtung die gewünschte Betreuungsform nicht an?

In diesem Fall muss Ihr Kind die Kita wechseln.

Ein Wechsel in ein Betreuungsangebot mit einem niedrigeren Umfang, zum Beispiel von Ganztagsbetreuung zu Verlängerter Öffnungszeit, ist jederzeit möglich, sofern ein Platz frei ist.
In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen:

  • Ab wann besteht der Bedarf
  • vollständiger Name des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • mögliche Wunscheinrichtungen mit der Betreuungsform

Da Ganztagsplätze knapp sind, kann ein Wechsel in die Ganztagsbetreuung jedes Jahr nur vom 1. Januar bis zum 15. Februar angemeldet werden. Eine Arbeitgeber- oder eine Pflegebescheinigung muss hierfür vorgelegt werden. Der Wechselwunsch wird dann vorrangig in der Hauptplatzvergabe (für Plätze ab September) berücksichtigt.

Dieser Wechselantrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Ich bin in meiner jetzigen Kita nicht zufrieden. Was kann ich tun?

Wir bedauern, dass Sie derzeit mit Ihrer Betreuung nicht zufrieden sind. Wir sind davon überzeugt, dass sich für jedes Problem eine Lösung finden lässt.

Bitte wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an Ihre Einrichtungsleitung und bitten um ein klärendes Gespräch. Sollte es zu keiner Klärung kommen, ist der Träger der Kindertageseinrichtung Ihr nächster Ansprechpartner.

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit auch an die Eltern-Service-Stelle wenden.

Umzug / Folgebetreuung

Wir ziehen innerhalb von Esslingen um. Was müssen wir beachten?

Wenn Sie innerhalb von Esslingen umziehen, benötigen wir folgende Informationen formlos per E-Mail: 

  • Umzugsdatum
  • neue Adresse in Esslingen am Neckar
  • vollständiger Name des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • sofern ein Wechselwunsch besteht, die möglichen Wunscheinrichtungen mit der Betreuungsform

Das Bürgeramt übermittelt die Daten nicht!

Wir ziehen nach Esslingen. Was müssen wir tun?

Wenn Sie aus einer anderen Kommune nach Esslingen umziehen, füllen Sie bitte unsere Online-Anmeldung aus und geben Sie bitte an, ob Ihr Kind an Ihrem derzeitigen Wohnort bereits eine Betreuung hat.

Bitte beachten Sie: Der Stichtag für die Vergabe von Plätzen ab September ist der 15. Februar!

Wie kann mein Kind nach dem 3. Lebensjahr in die Folgebetreuung wechseln?

Wird in Ihrer Kita die Betreuung nur bis zum 3. Lebensjahr angeboten und Sie benötigen eine Folgebetreuung in einer anderen Kita?
Dann schreiben Sie uns hierzu bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen:

  • vollständiger Name des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • mögliche Wunscheinrichtungen

Platzvergabe

Nach welchen Aufnahmekriterien werden die Plätze vergeben?

Für Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren gilt in allen Betreuungsformen:

  • Esslingen Gesamt
    • Anschlussbetreuung in der Einrichtung (Wechsel in Ü3)
    • Geschwisterkinder in der Einrichtung
      Die Betreuung von Geschwistern in derselben Einrichtung soll den Alltag von Familien erleichtern.
    • Wechselwunsch der Betreuungsform in der Einrichtung und allgemein
  • Stadtteil
    • Anschlussbetreuung allgemein (Wechsel in Ü3) + Zuzug
    • Alter des Kindes
      Plätze werden nach absteigendem Alter vergeben, beginnend mit dem ältesten Kind.

Wünsche der Eltern werden in die Verteilung der Kita-Plätze sofern möglich mit einbezogen.

Wann bekomme ich einen Platz und wie läuft die Platzvergabe ab?

Das Schaubild zeigt den zeitlichen Ablauf der Platzvergabe.

Ein Schaubild zum zeitlichen Ablauf der Platzvergabe

Erläuterung des Schaubildes zum zeitlichen Ablauf der Platzvergabe

Im Hauptplatzverfahren werden die Plätze zum neuen Kitajahr zwischen September und Februar vergeben. Der Anmeldestichtag für diese Plätze ist jedes Jahr der 15. Februar.

Da die Plätze sehr knapp sind, wird die Warteliste anhand der Esslinger Aufnahmekriterien sortiert.

Die 1. Runde der Platzvergabe findet im Anschluss bis ca. zum 01.06. des Jahres statt.

Wenn wir Ihnen einen Platz anbieten, haben Sie 10 Tage Zeit diesen in der Eltern-Service-Stelle zu- oder abzusagen.

Nehmen Sie das Platzangebot an, senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Aufnahme zu.

Bei einer Absage können Sie auf Wunsch auf der Warteliste bleiben.

Wenn Sie sich innerhalb der Frist nicht melden, dann werden Sie von der Warteliste gelöscht und eine andere Familie bekommt den Kita-Platz. Sollten Sie im Platzvergabezeitraum nicht erreichbar sein, können Sie dies vorab in der Eltern-Service-Stelle mitteilen.

Sollten wir Ihnen zunächst kein Platzangebot machen können, besteht trotzdem die Chance im Nachrückverfahren (2. und 3. Runde der Platzvergabe) einen Kita-Platz zu bekommen.

Alle weiteren Plätze zwischen Februar und September werden anhand derselben Kriterien ohne Anmeldestichtag ab Oktober vergeben.

Gibt es Besonderheiten, die wir berücksichtigen müssen?

  • Hat Ihr Kind besonderen Betreuungsbedarf?
  • Sind bei Ihrem Kind Entwicklungsverzögerungen aufgefallen?
  • Befinden Sie sich in einer familiären Notlage?

In diesen Fällen kann Ihr Kind vorrangig einen Platz erhalten. Schildern Sie uns hier Ihr Anliegen. Sie können auch gerne aussagekräftige Unterlagen oder Dokumente (z. B. von Ärztin/Arzt oder Familienhelferin/Familienhelfer) hochladen.


Hat Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf?
Wenden Sie sich gerne für eine Beratung an unsere Inklusionsbeauftragte.

Sabine Sandler
Gebäude Schelztorstraße 46
Raum 105
Aufgaben

Pädagogische Schwerpunktthemen in Kitas

An wen kann ich mich wenden?

Ist Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung angemeldet, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitung.
In nachfolgender Tabelle sehen Sie, wer für Ihren Stadtteil zuständig ist. 

Stadtteile Telefon zuständige Sachbearbeitung
Berkheim, Krummenacker, Neckarhalde, Rüdern, Sulzgries 0711 3512 2170
Hegensberg, Hohenkreuz, Liebersbronn, Kennenburg, Obertal, Serach, St. Bernhardt, Wäldenbronn, Wiflingshausen 0711 3512 2129
Innenstadt, Pliensauvorstadt 0711 3512 2902
Kimmichsweiler / Oberhof, Oberesslingen, Sirnau, Zell, Zollberg 0711 3512 2749
Brühl, Mettingen, Weil 0711 3512 2172

Bei Fragen zur Anmeldung melden Sie sich bitte hier:

Alle Betreuungsangebote
Eltern-Service-Stelle
Raum 001, Erdgeschoss
Telefon 0711 3512-2846

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie auch zu den Öffnungszeiten vorbei kommen:

Mo. - Fr. 7:30 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 17:00 Uhr

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung

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