Anmeldeverfahren der Kindertageseinrichtungen
Anmeldeschluss 15.02.2021
Am 15.2.2021 war der Stichtag für die Berücksichtigung bei der Vergabe von Plätzen in Kindertageseinrichtungen ab September 2021.
Auf Grund der aktuellen COVID-19 Entwicklungen kann es zu Verzögerungen der Platzangebote kommen. Wir bitten Sie um Verständnis und um etwas Geduld!
Sollten Sie bis Ende Mai noch kein Platzangebot von uns erhalten haben, aber dringend einen Platz ab September benötigen, melden Sie sich gerne in der Eltern-Service-Stelle.
Selbstverständlich können Sie ihr Kind weiterhin anmelden, freiwerdende Plätze werden ganzjährig vergeben.
Informieren Sie sich hier über das Anmelde-Formular für eine Esslinger Kindertageseinrichtung, das Verfahren zur Anmeldung und die Kriterien zur Platzvergabe.
Wo kann ich mein Kind für eine Kindertageseinrichtung anmelden?
Wo kann ich mein Kind für eine Kindertageseinrichtung anmelden?
Um Ihr Kind für einen Platz in einer städtischen, kirchlichen oder freien Kindertageseinrichtung anzumelden, füllen Sie bitte dieses Formular aus: Anmeldung Kindertageseinrichtung
Sie können die Anmeldung per E-Mail zurück senden oder uns schriftlich zukommen lassen. Sie erhalten dann eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Die Anmeldung läuft zentral über das Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung. Jedoch gibt es einige freie Kindertageseinrichtungen, für welche die Anmeldung und Platzvergabe direkt beim jeweiligen Träger erfolgen muss. Hierzu beachten Sie bitte die:
Übersicht der Esslinger Kindertageseinrichtungen
Diese enthält Informationen zu Name, Anschrift, Öffnungszeiten, Betreuungsmöglichkeiten der jeweiligen Esslinger Kindertageseinrichtung.
Wann sollte ich mein Kind anmelden?
Wann sollte ich mein Kind anmelden?
Sie können sich im gesamten Kalenderjahr für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Beachten Sie jedoch bitte, dass jeweils der 15.02. eines Jahres Anmeldeschluss für das nächste Kindergartenjahr ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Vergabe von Plätzen in den Esslinger Kindertageseinrichtungen gibt es unsere Platzvergabekriterien (371 KB).
Diese enthalten Informationen darüber, nach welchen Kriterien die zur Verfügung stehenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen vergeben werden.
Wann wird mein Kind aufgenommen?
Wann wird mein Kind aufgenommen?
Bitte beachten Sie, dass die Kinder hauptsächlich mit Beginn des neuen Kindergartenjahres aufgenommen werden. Während des laufenden Kindergartenjahres werden nur vereinzelt Plätze vergeben, die z. B. durch Kündigungen frei werden oder durch die Eröffnung neuer Einrichtungen geschaffen werden.
Erfahrungsgemäß läuft die Platzvergabe über einen Zeitraum von April bis zum Beginn des Kindergartenjahres. Deshalb bitten wir Sie, von Rückfragen vor Juni abzusehen.
Bei Ganztagsbetreuung sowie Betreuung von Kindern unter 3 Jahren:
Mit dem Ziel einer guten Eingewöhnung, können alle Kinder bis zu 8 Wochen vor der Aufnahme der elterlichen Erwerbstätigkeit aufgenommen werden. Der schriftliche Beschäftigungsnachweis muss vor dem Start dem Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung vorliegen.
Wie kann mein Kind die Betreuungsform oder die Kita wechseln?
Wie kann mein Kind die Betreuungsform oder die Kita wechseln?
Sollte Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und Sie haben den Wunsch, die Kindertageseinrichtung oder die Betreuungsform (Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeit, Ganztagsbetreuung) zu wechseln, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.
Dieses erhalten Sie direkt in Ihrer Kindertageseinrichtung oder bei der Eltern-Service-Stelle des Amtes für Bildung, Erziehung und Betreuung.
Wo bekomme ich einen Kostenzuschuss?
Wo bekomme ich einen Kostenzuschuss?
Wirtschaftliche Jugendhilfe – eine Pflichtleistung des Landkreises
Bezieht eine Familie nachfolgende Leistungen, dann werden, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, die Betreuungskosten vom Jugendamt (Landratsamt Esslingen) in voller Höhe übernommen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe und/oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld
Auch Familien mit geringem Einkommen können beim Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen. Ob das Landratsamt die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, hängt von der Höhe des Einkommens und der Ausgaben der Familie ab. Wenn Sie einen Anspruch auf Stadtpassleistungen haben, ist aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Anspruch auf Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gegeben. Wenn kein Anspruch auf Stadtpass-Leistungen gegeben ist, kann dennoch ein Anspruch auf Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gegeben sein.
Stadtpass - eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Esslingen am Neckar
Die Stadt Esslingen am Neckar bietet Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen einige Vergünstigungen. Für Kinder, die einen Stadtpass haben, bietet die Stadt Esslingen das Mittagessen kostenlos an.
weitere Informationen
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Bezieher/innen von Sozialleistungen
Sie können für ihr Kind einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der Kindertageseinrichtung bekommen. Ein Eigenanteil an den Kosten fällt nicht an.
Wo gibt es Informationen zur Betreuung durch Tagespflegepersonen?
Wo gibt es Informationen zur Betreuung durch Tagespflegepersonen?
Die Kindertagespflege stellt für unter dreijährige Kinder eine gleichberechtigte Alternative zu den Kindertageseinrichtungen dar. Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen. Sie wird im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten geleistet. Sie kann auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.
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