Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Esslingen am Neckar bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.esslingen.de und Ihre Microsites:
- apps.esslingen.de
- bestattungsinstitut.esslingen.de
- buergerhaus-pliensauvorstadt.esslingen.de
- familie.esslingen.de
- feuerwehr.esslingen.de
- forum-esslingen.de
- forum-stadt.eu
- museen-esslingen.de
- musikschule.esslingen.de
- ris.esslingen.de
- stadtarchiv.esslingen.de
- stadtbuecherei.esslingen.de
- stadtgefaehrten.esslingen.de
- sve-es.de
- zukunftsstiftung.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien
- Videos
Um dieses nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:
- Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
- Sichtung und Priorisierung der vorhandenen Dokumente
- sukzessive Barrierfreie Umsetzung
Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Rückmeldung und Kontaktangaben
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Benachrichtigen Sie uns mit Hilfe des nachfolgenden Formulars oder per E-Mail an:
kommunikation@esslingen.de
Durchsetzungsverfahren
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Esslingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Esslingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Behindertenbeauftragte im Landkreis Esslingen
Feedback
Sollten Sie Barrieren auf unserer Seite gefunden haben, senden Sie uns einen Link zur entsprechenden Seite und eine kurze Fehlerbeschreibung.
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