Parken und Aufladen von Elektrofahrzeugen

Falls Sie mit einem Elektroauto in Esslingen unterwegs sind, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Seit 1. März 2023 sind auch für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen in Esslingen Parkgebühren fällig. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach den Parkzonen.
    mehr zu den Parkgebühren
  • Auf Kurzzeitparkplätzen dürfen Sie auch Ihr Elektroauto nur kurz parken. Hier müssen Sie zum Nachweis sichtbar eine Parkscheibe auslegen.
  • Stellplätze, die für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen und entsprechend beschildert sind, dürfen Sie ausschließlich für die Zeit der Ladung in Anspruch nehmen. Verschiedene Ladepunktbetreiber erheben zusätzliche Belegungsgebühren, wenn der Ladepunkt blockiert wird.
  • Bewohnerparkplätze und in Anwohnerparkbereiche dürfen Sie als Eigentümer:in eines Elektrofahrzeugs ebenfalls nur mit einem Bewohnerparkausweis nutzen.

Verfügbare Ladestationen für E-Autos