Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid

Soll die Stadtbücherei im Bebenhäuser Pfleghof bleiben oder ins ehemalige Modehaus umziehen? Weil ein Bürgerbegehren gestartet wurde, könnte diese Entscheidung bald von den Bürgerinnen und Bürgern selbst getroffen werden. Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für Sie zusammengestellt.

Worum geht es beim Bürgerbegehren?

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stadtbücherei ins ehemalige Modehaus zu verlegen. Dagegen wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Frage lautete: Soll die Bücherei im Bebenhäuser Pfleghof bleiben und damit der Gemeinderatsbeschluss zum Umzug der Bücherei in das ehemalige Modehaus aufgehoben werden?

Was ist ein Bürgerbegehren und wie läuft es ab?

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag auf einen Bürgerentscheid. Es muss eine klare Ja/Nein-Frage, eine Begründung und einen Kostenvorschlag enthalten. Außerdem braucht es genügend Unterschriften von Wahlberechtigten.

Wie viele Unterschriften braucht es und was passiert damit?

Mindestens 7 % der wahlberechtigten Esslingerinnen und Esslinger müssen unterschreiben. Beim aktuellen Bürgerbegehren wurden 9.470 Unterschriften übergeben. Diese werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie von Wahlberechtigten stammen.

Wer entscheidet über die Zulässigkeit und wie geht es dann weiter?

Am 10. November entscheidet der Gemeinderat, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Wenn ja, legt er auch den Termin für den Bürgerentscheid fest. Danach hat die Stadt vier Monate Zeit, die Abstimmung durchzuführen.

Wann ist ein Bürgerentscheid gültig und verbindlich?

Ein Bürgerentscheid gilt, wenn mindestens 20 % der Stimmberechtigten teilnehmen und eine Mehrheit für „Ja“ oder „Nein“ stimmt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Das Ergebnis ist verbindlich, genauso wie ein Beschluss des Gemeinderats.

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