Betreutes Wohnen für Senior:innen
„Betreutes Wohnen“ bezeichnet eine Wohnform für ältere Menschen, bei der neben der alten- bzw. behindertengerechten Wohnung gleichzeitig auch eine Betreuungskraft zu festgelegten Zeiten in der Wohnanlage anwesend ist. Die Leistungen des „Betreuten Wohnens“ setzen sich aus sogenannten Grundleistungen und wählbaren Zusatzleistungen (Wahlleistungen) zusammen. Die Grundleistungen werden über eine monatliche „Betreuungspauschale” abgegolten. Versorgungsleistungen, wie Pflege oder Hilfen im Haushalt, stehen als Wahlleistungen nach Bedarf zur Verfügung und müssen nach Art und Umfang bezahlt werden.
Grundleistungen
- Betreuungskraft als persönliche Ansprechperson
- regelmäßige, aktive Kontaktaufnahme zu den Bewohner:innen
- Beratung über das bestehende Leistungsangebot,
- Vermittlung und Organisation von Hilfen
- Hilfe bei Behördenangelegenheiten
- Vermittlung von Angeboten für die Freizeit und das Gemeinschaftsleben
- Notrufanschluss auf Wunsch innerhalb von max. 24 Stunden.
Diese Leistungen werden mit der Betreuungspauschale gezahlt.
Wahlleistungen
Folgende Wahlleistungen werden der/ dem Bewohner:in vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt:
- Ambulante Kranken- und Altenpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Versorgung mit warmem Essen
- Boten-, Begleit- und Betreuungsdienste
- technische Hilfen, die über Hausmeisterleistungen hinausgehen
Wahlfreiheit
Der /dem Bewohner:in ist es freigestellt, im Bereich der Wahlleistungen auch andere Dienstleistungsanbieter in Anspruch zu nehmen.
Vertragliche Regelungen
Das Betreuungsverhältnis wird in einem Betreuungsvertrag zwischen der/ dem Bewohner:in und dem Träger der Leistungen geregelt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: