Verkehrsregelungen fürs Schwörfest

Von Freitag, 4. Juli bis Sonntag, 6. Juli 2025 ist die Esslinger Altstadt innerhalb des Altstadtrings autofreie Zone. Grund dafür sind das Schwörfest und der Eßlinger-Zeitung-Lauf.

rot-weißes Absperrgitter mit gelben Leuchten
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  • Das Schwörfest beginnt am Freitagabend am Marktplatz.
  • Neu: Erstmalig wird das Schwörfest mit Zufahrtsschutz versehen, dieser erhöht die Sicherheit der Veranstaltung.

Am Schwörfest-Samstag verzeichnet die Innenstadt die weitaus höchste Besucher:innenzahl im Jahr. Daher stehen sämtliche Parkplätze innerhalb der Veranstaltungsbereiche nicht zur Verfügung. 
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation bitten wir Sie dringend:

  • Kommen Sie möglichst zu Fuß, mit dem Rad, oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schwörfest.
  • Wer auf sein Fahrzeug nicht verzichten kann, sollte ohne Umwege die Parkhäuser anfahren.

Zufahrts- und Parkregelungen in der Altstadt

Die Altstadtstraßen sind von Samstag ab 6 Uhr bis Sonntag 21 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Die Sperrung erfolgt dieses Jahr nicht nur über Verkehrszeichen wie bisher. Erstmalig wird das Schwörfest mit Zufahrtsschutz versehen, dieser erhöht die Sicherheit der Veranstaltung.

Rund um den Marktplatz stehen die Stellplätze wegen den Aufbauarbeiten bereits ab Donnerstag, 3. Juli 2025, 17 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage Kleiner Markt ist ab Freitag, 17:30 Uhr gesperrt.

Am Samstag und Sonntag kann zwar das Parkhaus Marktplatz bei der Polizei weiterhin angefahren werden; der restliche Teil der Agnespromenade sowie die Abt-Fulrad-Straße, der Marktplatz und der Rathausplatz bleiben für den Verkehr jedoch gesperrt. Eine Zu- und Abfahrt ist während diesen Zeiten auch für Anlieger:innen und Bewohner:innen nicht möglich. Die Zufahrt zum Rossmarkt über die Schelztorstraße ist am Sonntag ebenfalls gesperrt.

Aus Gründen der Veranstaltungssicherheit kann zudem am Freitag von 17:30 bis 24 Uhr, am Samstag von 9 bis 24 Uhr und am Sonntag von 08:30 bis 20 Uhr in die Tiefgarage Kleiner Markt weder ein- noch ausgefahren werden.

  • Für Gehbehinderte werden an der Vogelsangstraße und beim Georgii-Gymnasium (Lohwasen) zusätzliche Behindertenparkplätze angeboten.
  • Auf dem Altstadtring im Bereich Neckar- und Berliner Straße ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Kostenfreier Rikscha-Service

Am Samstag, 5. Juli zwischen 10 Uhr und 18 Uhr gibt es einen besonderen Service: Eine Fahrrad-Rikscha ist in der Stadt unterwegs und nimmt Besucher:innen kostenfrei auf eine kleine Rundfahrt mit. Wer nicht gut zu Fuß ist, kann sich vorab unter Telefon 01577 0881636 anmelden und sich dann an der Bushaltestelle oder am Bahnhof abholen und zum Veranstaltungsort in der Innenstadt bringen lassen. Damit soll es allen ermöglicht werden, in die an diesem Tag für den Autoverkehr gesperrten Innenstadt zu kommen.

Achtung Bewohner:innen!

  • Beachten Sie die Halteverbote für Donnerstag bis Sonntag! Überall auf und rund um die Veranstaltungsflächen treten Halteverbote in Kraft, wegen des frühen Aufbaus der Stände bereits ab 5 Uhr. Parkende Fahrzeuge müssen dort auf Kosten von Besitzerin bzw. Besitzer abgeschleppt werden, weil sie den Standaufbau und die Veranstaltung behindern.
  • Bewohner:innen-Parkplätze und Kurzzeitparkplätze (Parkplätze mit Parkschein- oder Parkscheibenpflicht) am Rande der Altstadt, außerhalb des gesperrten Festbereiches, dürfen von Freitag bis Sonntag von Bewohner:innen mit Parkausweis A, B, D, M oder R gebührenfrei, bzw. ohne Auslegen der Parkscheibe zum Parken genutzt werden. Die sonst zulässige Höchstparkdauer verliert für die Besitzer:innen der genannten Parkausweise ihre Gültigkeit. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Am Sonntag gilt für diese Parkplätze generell keine Gebührenpflicht, bzw. keine Verpflichtung zum Auslegen einer Parkscheibe.

Achtung Autofahrer:innen! Haltverbote beachten!

  • Vermeiden Sie unnötigen Ärger und beachten Sie die bestehenden Haltverbote und Zufahrtsbeschränkungen!
  • Falsches Parken beeinträchtigt den Fahr- und Fußgängerverkehr am Samstag und am Sonntag viel mehr als sonst, daher werden verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt.
  • Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen und Bewohner:innen-Parkplätzen sowie in Engstellen, Feuergassen, Brandschutzzonen, Haltestellen und sonstigen Haltverbotszonen hat meistens Abschleppmaßnahmen oder hohe Verwarngelder zur Folge. 
  • Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob nicht ein Verzicht auf das Auto an diesem Tag möglich ist.

Schwörfest

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