Zentrales Testamentsregister
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- Beratung und Hilfe
- Vorsorgende Verfügungen
Angebot
Beschreibung
Wer ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung erstellt hat, möchte auch, dass sein letzter Wille tatsächlich verwirklicht wird – dies gewährleistet das Zentrale Testamentsregister. Das Register wird von der Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts seit Anfang 2012 im gesetzlichen Auftrag und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz geführt. Es ist für die Daten aller erbfolgerelevanten Urkunden konzipiert, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register enthält u.a. deren Verwahrdaten und wird in jedem inländischen Sterbefall geprüft.