Zentrales Vorsorgeregister
Stadtteil
- regional
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- Beratung und Hilfe
- Vorsorgende Verfügungen
Angebot
Beschreibung
Was nützen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung usw., wenn die entsprechenden Stellen im Ernstfall davon keine Kenntnis erlangen? Der Gesetzgeber stellt mit dem Zentralen Vorsorgeregister ein Registersystem zur Verfügung, damit Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte im Notfall schnell feststellen können, welche Regelungen Sie getroffen haben und wo sich z.B. Ihre Vorsorgeurkunde befindet. Die Bundesnotarkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin – führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Erfasst werden können durch das Zentrale Vorsorgeregister Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht. Mit Hilfe des Registers können die entscheidenden Stellen den Verwahrort von Vorsorgeurkunden erfahren und mit Ihrer Vertrauensperson in Kontakt treten: einfach, schnell, sicher.