Starkregen FAQ
Was ist Starkregen, welche Risiken gibt es und wie können Sie sich schützen? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Starkregen, Gefahrenkarten, Eigenvorsorge, Versicherungsschutz und den Maßnahmen der Stadt.
Allgemeine Fragen
Was ist Starkregen und wie unterscheidet er sich von Hochwasser?
Starkregen sind extreme Wetterereignisse, die durch sehr intensive Niederschläge innerhalb kurzer Zeit gekennzeichnet sind. Sie treten häufig in Verbindung mit Gewittern auf. Starkregen kann zu schnell abfließendem Oberflächenwasser führen, das unabhängig von Gewässern nahezu überall auftreten und lokale Überflutungen verursachen kann.
Nach Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD) liegt Starkregen vor, wenn innerhalb einer Stunde mindestens 15 mm Niederschlag (l/m²) oder innerhalb von sechs Stunden mindestens 20 mm Niederschlag (l/m²) fallen.
Hochwasser hingegen bezeichnet die Ausuferung eines Gewässers. Es entsteht häufig durch langanhaltende Niederschläge. Hochwasser kann auch infolge von Starkregen auftreten, insbesondere an den kleineren Gewässern in Esslingen, die auf intensive Niederschläge sehr schnell reagieren.
Wesentlichen Unterschiede zwischen Starkregen und Hochwasser liegen auch in der Dauer der Ereignisse sowie in deren Vorhersagbarkeit.
Während Starkregenereignisse in der Regel nur wenige Minuten bis einige Stunden andauern, können Hochwasserereignisse mehrere Tage anhalten.
Auch hinsichtlich der Vorhersagbarkeit bestehen deutliche Unterschiede. Das Auftreten von Starkregen ist nur schwer vorherzusagen. Es werden zwar Warnungen vor Starkregen veröffentlicht, aber welche Bereiche dann tatsächlich betroffen sind, sind nicht genau einzugrenzen. Deshalb sind auch Maßnahmen gegen die Überschwemmung kaum planbar.
Bin ich betroffen, wenn ich nicht in der Nähe eines Gewässers lebe?
Ja, Sie können von Starkregen betroffen sein, auch wenn Sie nicht in der Nähe eines Gewässers wohnen. Starkregenereignisse können überall auftreten und zu Überflutungen führen. Besonders gefährdet sind Grundstücke und Gebäude in Senkenlagen, Hanglagen, in Bereichen mit einem hohen Anteil versiegelter Flächen sowie in der Nähe von Bächen.
Ob Sie betroffen sind, können Sie mit Hilfe der Starkregengefahrenkarten im Geoportal der Stadt Esslingen prüfen.
Wann tritt vorwiegend Starkregen auf und lässt er sich voraussagen?
Starkregen tritt vorwiegend in den Sommermonaten von Mai bis September auf.
Im Gegensatz zu Hochwasser an größeren Flüssen lässt sich Starkregen nur schwer vorhersagen. Ort, Zeitpunkt und Intensität können wenn überhaupt erst kurz vor dem Ereignis abgeschätzt werden. Daher sind Vorwarnzeiten deutlich kürzer als bei Hochwasserereignissen.
Um rechtzeitig über mögliche Unwetter und Starkregen informiert zu werden, empfiehlt es sich, eine Wetterwarn-App auf dem Smartphone zu installieren und Warnmeldungen regelmäßig zu beachten.
Welche Gefahren entstehen durch Starkregen?
Gefahren durch Starkregen sind:
- Eindringen von Wasser in Gebäude
- Gefahr für Leib und Leben: bereits geringer Wasserstand mit hohen Fließgeschwindigkeiten erhöhen das Ertrinkungsrisiko. Auch niedrige Wasserstände auf den Straßen sind bereits gefährlich, z.B. Sturzgefahren durch angehobene Kanaldeckel, die unter Wasser nicht sichtbar sind.
- Abschwemmungen von Objekten durch die Kraft des Wasserstroms
- Erosion
- Verschmutzung
Weitere Informationen zu den Gefahren durch Starkrengen abhängig von Wasserstand und Fließgeschwindigkeiten:
Kann so ein Ereignis wie im Ahrtal in Esslingen passieren?
Ja, ein ähnliches Ereignis wie im Ahrtal könnte auch in Esslingen auftreten und hier ebenfalls zu großen Schäden führen. Allerdings wäre ein solches Ereignis nicht eins zu eins mit dem im Ahrtal vergleichbar, da Hochwasserereignisse von den lokalen Gegebenheiten abhängen (z. B. Niederschlagsregime, Größe des Einzugsgebiets, Landnutzung, Bodeneigenschaften usw.).
Was sind die Folgen von Starkregen und welche Schäden können auftreten?
Starkregen kann erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen. Betroffen sind sowohl die Bausubstanz als auch tragende Gebäudeteile. Darüber hinaus können in überfluteten Räumen gelagerte Möbel, Maschinen, Elektroeinrichtungen und Waren beschädigt oder zerstört werden. Auch Fahrzeuge können Schaden nehmen und im Extremfall von den Wassermassen mitgerissen werden.
Starkregen kann zudem die Umwelt beeinträchtigen. Durch austretendes oder ungereinigtes Wasser, das beispielsweise Mineralöle, Chemikalien oder Schmutzwasser enthält, können Gewässer und Böden verunreinigt werden. Außerdem kann es zu Bodenerosion kommen.
In der Landwirtschaft sind Ernteverluste sowie Schäden an landwirtschaftlichen Flächen möglich.
Nicht zuletzt kann Starkregen auch Menschen gefährden. Insbesondere schnell ansteigende Wassermassen, starke Strömungen und Überflutungen stellen ein Risiko für Leib und Leben dar.
Fragen zu den Starkregengefahrenkarten
Was ist auf der Starkregengefahrenkarte dargestellt?
Starkregengefahrenkarten stellen Überflutungen dar, die infolge von kurzen und intensiven Niederschlägen entstehen. Die Karten zeigen, welche Wege das Wasser bis hin zu den Fließgewässern nimmt. Dabei stellen sie die Überflutungstiefen, die Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtung sehr detailliert dar.
Die Starkregengefahrenkarten sind für drei Ereignisse gerechnet worden:
- Selten, 30-jährlicher Regen mit einer Dauer von einer Stunde (ca. 40 mm/h)
- Außergewöhnlich, 100-jährlicher Regen mit einer Dauer von einer Stunde (ca. 50 mm/h)
- Extrem, 128 mm Niederschlag innerhalb einer Stunde. Dies entspricht dem höchsten bekannten Starkregenereignis in Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen zu den Starkregengefahrenkarten:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit den Starkregengefahrenkarten nicht klarkomme?
Was bedeuten die Jährlichkeiten und kommt ein 30-jährlicher Starkregen nur alle 30 Jahre vor?
Jährlichkeiten geben die statistische Wahrscheinlichkeit an, wie oft ein Starkregen innerhalb eines bestimmten Zeitraums voraussichtlich auftritt. Bei einem 30-jährlichem Ereignis ist damit zu rechnen, dass es alle 30 Jahre auftreten kann.
Das heißt aber nicht, dass das Ereignis nur alle 30 Jahre eintritt, sondern, dass jedes Jahr eine Wahrscheinlichkeit von 3,3 % besteht, dass ein entsprechender Starkregen vorkommt.
Ein 30-jährliches Starkregenereignis tritt statistisch häufiger auf als ein 100-jährliches Ereignis. Ein 100-jährliches Ereignis ist jedoch mit höheren Niederschlagsintensitäten verbunden und kann daher schwerwiegendere Folgen verursachen.
Fragen zu Eigenvorsorge
Wer ist für Schutzmaßnahmen verantwortlich?
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 sind alle von Überflutungen betroffenen Personen für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen verantwortlich:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihres Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen“
Die Überflutungsvorsorge ist somit eine Gemeinschaftsaufgabe von den kommunalen Akteuren und den Grundstückseigentümern.
Die öffentlichen Entwässerungssysteme stellen einen Schutz bis zu einem bestimmten Bemessungsregen sicher. Dieser entspricht in der Regel einem Regenereignis mit einer Wiederkehrzeit von maximal 10 Jahren, abhängig vom jeweiligen Gebiet. Dabei ist zu beachten, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst für einen ausreichenden Rückstauschutz verantwortlich sind (siehe Frage „Rückstausicherung“).
Bei selteneren Ereignissen tragen zusätzlich Verkehrs- und Freiflächen zur Ableitung oder Zwischenspeicherung von Wasser bei. Je nach Lage des Objekts kann dann ein gezielter Objektschutz im privaten wie auch im öffentlichen Bereich erforderlich werden, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
Warum sind Maßnahmen der Eigenvorsorge sinnvoll?
Darf ich an einem Hanggrundstück das Wasser z.B. durch Mauern oder Wälle um mein Grundstück herumleiten?
Nach § 37 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) darf der natürliche Ablauf von wild abfließendem Wasser nicht zum Nachteil anderer Grundstücke verändert werden:
„Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.“
Daher dürfen Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht dazu führen, dass Wasser auf benachbarte Grundstücke umgeleitet oder dort zusätzliche Schäden verursacht werden. Maßnahmen zum Schutz des eigenen Gebäudes sind jedoch zulässig, sofern er keine negativen Auswirkungen auf andere hat.
Wenn Sie entsprechende Baumaßnahmen planen, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns über das Kontaktformular aufzunehmen.
Gibt es eine finanzielle Förderung für Eigenschutzmaßnahmen, Retention und Entsiegelung auf privaten Flächen?
Derzeit sind keine direkten finanziellen Förderprogramme für individuelle Eigenschutzmaßnahmen vorgesehen.
Maßnahmen wie Entsiegelung oder Regenwasserrückhaltung auf privaten Grundstücken können sich jedoch indirekt positiv auswirken. Sie können zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühren führen.
Bin ich verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, wenn ich sehe, dass ich betroffen bin?
Eine Verpflichtung besteht nur für den Schutz vor dem Rückstau aus dem Kanal.
Ansonsten besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht, bestimmte bauliche Schutzmaßnahmen gegen Starkregen umzusetzen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) verpflichtet jedoch jede Person, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Zu den Schutzmaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser gehören unter anderem:
- mobile Schutzsysteme (z. B. Klappschott, Dammbalkensysteme, druckdichte Fenster)
- Erhöhung von Hauseingängen durch Schwellen oder Stufen
- Abdichtung von Fundamenten und Bodenplatten
- Rückstausicherung
- Rückhaltung von Regenwasser auf dem Grundstück
- Sicherung von Heizungsanlagen und Öltanks
- höher gelegene Anordnung von Steckdosen und elektrischen Installationen
- angepasste Lagerung empfindlicher oder wertvoller Gegenstände
Leitfäden und hilfreiche Links mit weiteren Informationen zu Schutzmaßnahmen:
Warum brauche ich eine Rückstausicherung?
Eine Rückstausicherung schützt Sie gegen, dass Eindringen von Abwasser aus der Kanalisation. Falls das Wasser im Kanalnetz ansteigt, steigt das Wasser auch im Hausanschluss und kann dann die Räume unterhalb des Straßenniveaus überfluten. Dieser Überstau kommt öfter vor und tritt schon bei kleineren Starkregen auf.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Rückstausicherung regelmäßig geprüft wird.
Gemäß Abwassersatzung der Stadt Esslingen §12 (4) besteht die Pflicht sich gegen Rückstau aus dem Kanalsystem selber zu schützen.
Weitere Informationen zur Rückstausicherung finden Sie im Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge .
Wie verhalte ich mich im Ereignisfall?
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich von überfluteten Bereichen fernhalten und Sie sich frühzeitig in Sicherheit bringen.
Beachten Sie außerdem folgende Verhaltensregeln:
- Betreten Sie auf keinen Fall überflutete Keller. Bereits geringe Wasserstände können dazu führen, dass Türen nicht mehr geöffnet werden können. Zudem besteht Lebensgefahr durch Stromschlag.
- Schalten Sie, sofern die betroffenen Bereiche noch nicht überflutet sind, die Stromversorgung ab.
- Betreten oder befahren Sie keine Unterführungen und Tiefgaragen.
- Meiden Sie überflutete Straßen. Auch geringe Wasserstände können gefährlich sein, beispielsweise durch starke Strömungen, verschmutztes Wasser oder angehobene Kanaldeckel, die unter Wasser nicht erkennbar sind.
- Befolgen Sie die Anweisungen von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Behörden.
Weitere Informationen zum Verhalten bei Starkregen und Überflutungen:
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn mein Grundstück in den Starkregengefahrenkarten als gefährdet ausgewiesen wird?
Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsvertrag zu überprüfen und festzustellen, ob ein Schutz gegen Elementarschäden besteht. Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer, welche Schäden versichert sind und welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gelten.
Bitte beachten Sie dabei den Unterschied zwischen Schäden durch Starkregen und Schäden durch Rückstau.
Fragen zu städtischen Aufgaben
Gibt es die Möglichkeit einer Beratung vor Ort?
Eine Beratung vor Ort ist nicht generell vorgesehen, aber in begründeten Fällen möglich. Sollte Ihr Anliegen so komplex sein, dass es mithilfe der bereitgestellten Informationen nicht geklärt werden kann, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine Beratung durch das Tiefbauamt an.
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt?
Die Stadt Esslingen bearbeitet derzeit ein Starkregenrisikomanagement. Der letzte Teil des Starkregenrisikomanagements befasst sich mit einem Handlungskonzept. In diesem Handlungskonzept werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die von der Stadt umgesetzt werden können. Die Maßnahmen beziehen sich auf Informationsvorsorge, kommunale Flächenvorsorge, bauliche Maßnahmen und Krisenmanagement.
Zu den ersten Maßnahmen, die von der Stadt Esslingen bereits ergriffen wurden, gehören die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten sowie die Organisation einer Online-Veranstaltung zum Thema Starkregen, Eigenvorsorge und Verhaltensvorsorge im Ereignisfall.
Warum werden die Abwasserkanäle nicht vergrößert, damit mehr Wasser bei Starkregen abgeführt wird?
Abwasserkanäle werden für festgelegte Bemessungsregen ausgelegt und bieten bis zu dieser Belastungsgrenze einen wirksamen Schutz. Bei Starkregenereignissen können jedoch Wassermengen anfallen, die die Kapazität des Kanalnetzes deutlich überschreiten.
Dies wird auch in Zukunft nicht vermeidbar sein, da der Bau einer Kanalisation, die bei Starkregen die gesamte anfallende Wassermenge vollständig ableiten könnte, aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht realisierbar ist. Die anfallenden Kosten und der daraus resultierende enorme Anstieg der Abwassergebühren wären für Bürger*innen und Unternehmen nicht tragbar. Zudem ist aufgrund der dicht bebauten Stadt und in den mit Leitungen durchzogenen Straßen kaum Platz für weiteren Rückhalteraum vorhanden. Überflutungen bei Starkregen sind also kein Hinweis auf zu klein dimensionierte Kanäle, sondern müssen im Interesse einer wirtschaftlichen Abwasserentsorgung hingenommen werden. Auch wenn das Kanalsystem das gesamte Wasser aufnehmen könnte, die Engpässe bei der Ableitung des Wassers von Dächern und Straßen bleiben bestehen. Diese Abläufe werden bei einem Starkregen ebenfalls überlastet und das Wasser tritt dort unkontrolliert aus, ohne überhaupt im Kanal angekommen zu sein