Arbeiten in Deutschland

Die Möglichkeit für Zugewanderte in Deutschland zu arbeiten ist eng mit ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus verknüpft. Anerkannte Geflüchtete unterliegen beispielsweise den gleichen Bestimmungen wie Einheimische oder EU-Ausländer:innen in Bezug auf die Arbeitsaufnahme. Hingegen gibt es für Asylbewerber:innen sowie Geduldete besondere Regelungen und Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu beachten.

Bedeutung des Aufenthaltsstatus

Die Übersicht zeigt die Genehmigungspflicht bei den verschiedenen Aufenhaltstiteln.
(Quelle: Bundes Agentur für Arbeit)

Status Aufenthaltstitel Bedeutung Muss die Beschäftigung genehmigt werden?
Anerkannte Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis Der Asylantrag wurde positiv beschieden. nein
Asylbewerberinnen und -bewerber Aufenthaltsgestattung Das Verfahren läuft noch. ja
Geduldete Duldung Der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung jedoch ausgesetzt. ja

Arbeitsmarktzugang und Leistungen

für Zugewanderte

Für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis ist eine Genehmigung vom Bürgerservice Einwanderung der Stadt Esslingen (Ausländerbehörde) für die Arbeitsaufnahme nicht notwendig. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten - wenn sie nicht arbeiten - vom Jobcenter Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld.

für Geflüchtete

Asylbewerber:innen und Menschen mit einer Duldung, die in Esslingen wohnhaft sind, benötigen für die Arbeitsaufnahme die Genehmigung vom Bürgerservice Einwanderung der Stadt Esslingen (Ausländerbehörde). Informationen zum Beantragen einer Beschäftigung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung erhalten beim Landkreis Esslingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Weiterführende Informationen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen den Prozess der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern.

Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt:

  • Ein anerkannter Abschluss der Fachkraft
  • Ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem Unternehmen

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Vollmacht der Fachkraft aus dem Ausland, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beim Bürgerservice Einwanderung (Ausländerbehörde) der Stadt Esslingen einzuleiten, um so effizient neue Mitarbeitende aus dem Ausland zu gewinnen.

Informationen für Unternehmen

Arbeitsmarktintegration

Eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft hängt maßgeblich von der Arbeit ab. Sie ermöglicht es Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, soziale Kontakte durch ihr berufliches Umfeld zu knüpfen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Untenstehend finden Sie eine Übersicht über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie nützliche Informationen.

Beratung und Unterstützung

Ausbildungsunterstützung für Jugendliche

Weitere Informationen

Amt für Soziales, Integration und Sport

Sozialplanung und Projektarbeit

Sozialplanung und Projektarbeit
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2614
Salvador Guardia Gil

Integrationsbeauftragter

Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar