Die Nonnenklinge wird Naturdenkmal

Auf dem Gelände des ehemaligen Sandsteinbruchs Nonnenklinge haben stark gefährdete Tierarten wie Wechselkröte und Gelbbauchunke ein wertvolles Habitat gefunden. Deshalb sollen 3,2 Hektar des ehemaligen Steinbruchs als Naturdenkmal ausgewiesen werden.

Panorama der Nonnenklinge

Auf dem Gelände des ehemaligen Sandsteinbruchs Nonnenklinge haben stark gefährdete Tierarten wie Wechselkröte und Gelbbauchunke ein wertvolles Habitat gefunden. Deshalb sollen 3,2 Hektar des ehemaligen Steinbruchs als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Das hat der Ausschuss für Technik und Umwelt des Esslinger Gemeinderats vor Kurzem einstimmig beschlossen.

Ehemaliger Sandsteinbruch

Bei dem Gelände handelt es sich um einen ehemaligen Sandsteinbruch der Firma Bayer im Bereich der Nonnenklinge oberhalb von Wäldenbronn. Die Firma hatte dort in den 1970er Jahren eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung für 6,9 Hektar erhalten, um den dortigen Sandstein abzubauen und zu Baustoffen weiterzuverarbeiten. Nach dem Auslaufen der Abbaugenehmigung 2004 sollte die Fläche eigentlich wieder verfüllt und aufgeforstet werden. Dies wurde von der höheren Naturschutzbehörde jedoch untersagt, nachdem dort streng geschützte Arten wie Wechselkröten, Gelbbauchunken und Zauneidechsen nachgewiesen wurden.

Ideale Bedingungen für Amphibien

Seither wurde der dortige Lebensraum durch vielfältige Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen weiter optimiert und eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope geschaffen. Kleine Betonteiche, die weitgehend bewuchsfrei bleiben, bieten ideale Bedingungen für Amphibien. Einer dieser Teiche wurde durch einen Zaun gesichert. In diesen werden im Frühjahr die Laichschnüre der Wechselkröten versetzt, um sie vor Fraßfeinden wie Ringelnattern oder Molchen zu schützen. Mit Baggerlöchern wiederum werden Pfützen und kleine Feuchtbiotope geschaffen, wie sie die Gelbbauchunke für ihren Laich benötigt. Auf Steinhaufen können sich Zauneidechsen tummeln und verkriechen. Unbewachsene Kahlstellen an den Hängen werden von Erdwespen und Wildbienen besiedelt. Vereinzelte Bäume schaffen auch beschattete Bereiche, die an heißen Tagen gerne angenommen werden.

Ziegen halten die Fläche frei

Um diese wertvollen Biotope, aus denen im Frühjahr wahre Konzerte schallen, vor Andrang zu schützen, wurde im unteren Bereich ein dauerhafter Zaun aufgestellt. Dafür lädt eine Bank am Wegrand zum Verweilen ein und bietet einen herrlichen Ausblick. Freigehalten wird das Gelände mit Hilfe von Buren- und Zwergziegen, die sämtliches Grün zuverlässig abweiden. Ohne die unterhaltsamen Kletterkünstler würde die Fläche mit der Zeit unweigerlich verbuschen und schließlich wieder verwalden.

Nächster Schritt: Rechtsverordnung

Für die Ausweisung des Geländes als flächiges Naturdenkmal erarbeitet die Stadtverwaltung nun eine entsprechende Rechtsverordnung und führt das notwendige öffentliche Anhörungsverfahren durch. Die Ausweisung soll den naturschutzfachlichen Wert des ehemaligen Steinbruchs würdigen und als Förderkulisse die Beantragung von Fördermitteln erleichtern.

In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert. Der Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebiets vergleichbar und bedeutet ein weitgehendes Veränderungsverbot.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570
Nicole Amolsch

Amtsleitung
Pressesprecherin

Gebäude Neues Rathaus
Raum 110

Esslingen auf

social-media-icons wie im footer plus youtube