Neue Rechtsverordnung regelt Bewohnerparkgebühren

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 tritt die neue „Rechtsverordnung über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken (Bewohnerparkausweisgebühren-Verordnung)“ in Kraft. Diese regelt die Gebühren für die Bewohnerparkausweise. Die Gebühr für Bewohnerparkausweise die ab dem 1. Oktober 2023 beantragt werden, beläuft sich wieder auf 150 Euro im Jahr.

Schild, das auf das Bewohnerparken hinweist

Die neue Rechtsverordnung war notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht am 13. Juni 2023 Bewohnerparkgebühren für rechtswidrig erklärt hatte, die auf Satzungen beruhen.  Durch das Urteil war auch die im März 2022 vom Esslinger Gemeinderat beschlossene Satzung für Bewohnerparkausweisgebühren als nichtig, also als nicht mehr wirksam anzusehen. Bis zur Klärung der Rechtslage wurden in der Übergangszeit weiterhin Bewohnerparkausweise auf Antrag ausgegeben.

Vor dem Erlass der neuen Rechtsverordnung  wurde in der aktuellen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. September 2023 auch die Aufhebung der bisherigen Satzung mit Blick auf die Rechtsklarheit sowie aus formellen Gründen in die Wege geleitet.

Weitere Hintergründe zum Urteil

Im Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gebührensatzung der Stadt Freiburg für das Anwohnerparken als nichtig bewertet. So bemängelte das Gericht unter anderem, dass die Gebühren durch eine Satzung und nicht durch eine Rechtsverordnung geregelt sind.

Weil die Stadt Esslingen ihre Gebühren für das Bewohnerparken wie zahlreiche andere Kommunen ebenfalls per Satzung geregelt hatte, hatte das Urteil auch Auswirkungen auf Esslingen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Bewohnerparkgebühren in Esslingen.

Warum ist die Satzung nicht zulässig?

  • Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes erlaubt den jeweiligen Landesregierungen, Gebührenordnungen für das Bewohnerparken zu erlassen. Die Länder können diese Befugnis durch eineRechtsverordnung wiederum selbst an andere übertragen.
  • Das Land Baden-Württemberg hat diese Befugnis durch seine Parkgebührenverordnung an die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden übertragen– insbesondere an die Kommunen. So steht in der Parkgebührenverordnung des Landes: „Die Gebührenordnungen sind als Rechtsverordnungen, bei Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche oder untere Straßenverkehrsbehörden als Satzungen auszugestalten.“
  • Aufgrund dieser Vorgabe in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg widersprichtdie Regelung der Bewohnerparkgebühren dem Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Statt durch eine Satzung – wie vom Land vorgeschrieben – müssen die Kommunen die Gebührenordnungen für das Bewohnerparken mit Hilfe einer Rechtsverordnung regeln. Daher bewertet das Bundesverwaltungsgericht die Satzungen der Kommunen als nichtig.

Was heißt das für die Esslinger Satzung zu Bewohnerparkgebühren?

Grundsätzlich folgt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach Aussage des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg die von Kommunen bereits erlassenen Gebührensatzungen für Bewohnerparkausweise in Baden-Württemberg nichtig sind.

Daher ist auch die 2022 vom Esslinger Gemeinderat beschlossene Gebührensatzung für die Bewohnerparkausweise nichtig, also nicht wirksam. Stattdessen fanden wieder die bundeseinheitliche Regelung in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anwendung.

Werden bisherige Bewohnerparkausweise ungültig?

Nein, alle bislang ausgestellten Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit.

Können neue Bewohnerparkausweise beantragt werden?

Ja, die Stadt Esslingen wird auf Antrag weiterhin Bewohnerparkausweise ausstellen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Allerdings wurden im Übergangszeitraum neue Bewohnerparkausweise vorerst lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt. Im Einklang mit der bundesgesetzlichen Regelung betrugt die Gebühr dafür 15 Euro.

Weitere Informationen

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570
Nicole Amolsch

Amtsleitung
Pressesprecherin

Gebäude Neues Rathaus
Raum 110

Esslingen auf

social-media-icons wie im footer plus youtube