Solarenergie ja – aber denkmalverträglich

Solarkataster für die Altstadt vor Fertigstellung – Satzungsbeschluss im nächsten Jahr

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©Adobe Stock sculpies

Den Ausbau von Solarenergie in der Esslinger Altstadt ermöglichen: Das ist eines der Ziele des Modellprojekts zur denkmalverträglichen Energiewende in der Gesamtanlage Esslingen am Neckar. Seit rund einem halben Jahr arbeitet die Stadt Esslingen intensiv an diesem Projekt. Im jüngsten Ausschuss für Technik und Umwelt sowie bei einer Info-Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vor wenigen Wochen informierte die Stadt Esslingen nun über den aktuellen Stand.

Untersuchung der Dachflächen

Ein wichtiger Baustein des Modellprojekts ist es, ein Solarkataster mit dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften für die Esslinger Altstadt zu erstellen. Damit sollen Solaranlagen in der Gesamtanlage ermöglicht werden. Ein solches Kataster erfasst Dachflächen, auf denen Solaranlagen aus denkmalpflegerischer Sicht grundsätzlich vorstellbar sind. Dabei umfasst das Kataster sämtliche Grundstücke des Gebiets der mittelalterlichen Reichsstadt sowie der Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts. „Innerhalb dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage wollen wir dadurch ermitteln, an welchen Stellen der Ausbau von Solarenergie denkmalverträglich umgesetzt werden kann“, erklärt Dr. Andreas Panter, der die Denkmalschutzbehörde der Stadt Esslingen leitet.

Dazu werden momentan alle Dachflächen der Gesamtanlage auf ihre Eignung untersucht und das Ergebnis in einer detaillierten Karte festgehalten. So werden Dachflächen, die sich für schwarze, monochrome Solarflächenmodule eignen, grün markiert. Wird das Dach eines Gebäudes im Kataster grau markiert, dürfen Solaranlagen nur errichtet werden, wenn sie an die Dachfarbe angepasst und die die Dachdeckung integriert werden – beispielsweise durch Solarziegel. Das betrifft insbesondere die Dächer von Kulturdenkmälern und das historische Stadtbild mitprägenden Gebäuden, die aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind. Auf Dachflächen der Stadtbausteine, also herausragender Gebäude wie der Frauenkirche oder dem Salemer Pfleghof, sind grundsätzlich keine Solaranlagen zugelassen. Diese Flächen werden im Kataster blau markiert.

„Bislang sind bereits die Kartierungen der Dachflächen in der Beutauvorstadt, der Obertorvorstadt und der Weststadt abgeschlossen“, berichtet Dr. Andreas Panter. „Aktuell arbeiten wir noch an der Kartierung der mittelalterlichen Vorstadt Pliensau und der Innenstadt.“

Satzungsbeschluss im nächsten Jahr

Zudem enthält der Satzungsentwurf zur Zulässigkeit von Solaranlagen in der Gesamtanlage weitere Vorgaben: So soll bei herkömmlichen Flächenmodulen ein Abstand von mindestens 60 Zentimetern zur Dachkante eingehalten werden, damit die Dächer ihre Kontur behalten. Außerdem sollen die Solaranlagen so installiert werden, dass keine Eingriffe in historische Konstruktionen notwendig sind und sie in Zukunft ohne bleibende Schäden wieder zurückgebaut werden können.

Im Oktober soll der Ausschuss für Technik und Umwelt des Esslinger Gemeinderats auf Grundlage des Solarkatasters den Satzungsentwurf für Solaranlagen in der Gesamtanlage beschließen. Anschließend wird dieser Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt. „Voraussichtlich im ersten Quartal 2024 kann der Gemeinderat dann über die Satzung zur Zulässigkeit von Solaranlagen in der Gesamtanlage entscheiden“, erklärt Dr. Andreas Panter.

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