Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im Winter
Eigentümer:innen und Mieter:innen sind verpflichtet, ihre Pflanzen regelmäßig auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Besonders gut eignet sich dazu die Vegetationsruhe von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Bäume, Hecken und Sträucher bereichern das Esslinger Stadtbild in vielfältigster Weise. Sie spenden im Sommer Schatten, produzieren Sauerstoff, dienen als Licht- und Lärmschutz und bieten vielen Tieren einen Lebensraum. Ragen Äste und Zweige von Privatgrundstücken jedoch in den öffentlichen Verkehrsraum, beeinträchtigen sie auf diese Weise die Verkehrssicherheit.
Was es beim Zurückschneiden zu beachten gilt
Als so genanntes Lichtraumprofil ist bei Geh- und Radwegen eine Durchgangshöhe von 2,50 m und bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m freizuhalten. Dies gilt auch für Garten- und private Waldgrundstücke außerhalb der bebauten Gebiete und besonders an Verkehrszeichen und Ampeln. Außerdem wird empfohlen, Bäume auf ihre Standsicherheit überprüfen zu lassen, damit im Winter bei Schnee- und Eisbruch keine morschen Äste den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen.
Zum Rückschnitt der Pflanzen eignet sich die Vegetationsruhe von Anfang Oktober bis Ende Februar am besten. Dabei wird empfohlen, die Pflanzen wenigstens bis hinter die Grundstücksgrenze zurückzunehmen, damit der Auswuchs im Frühjahr nicht sofort wieder auf die öffentliche Verkehrsfläche ragt.
Eigentümer:innen und Pächter:innen von Gründstücken können durch diesen Rückschnitt ihren Beitrag zur uneingeschränkten und sicheren Nutzung der Straßen und Wege leisten. Dazu sind sie nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg sogar verpflichtet.
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